schwed.
Ombudsman = Fürsprecher. Vertreter studentischer
Interessen gegenüber der Universitätsleitung vor allem bei
Verbesserungsvorschlägen und Beschwerden, beziehungsweise
Einsprüchen. Der ~ ist üblicherweise ein Lehrstuhlinhaber
und wird vom Senat gewählt. Seine Aufgabe besteht unter anderem
darin, Kritik der Studierenden in anonymer Form und allgemein gefaßt
an die Leitung weiterzugeben, analog dem Vertrauenslehrer einer
Schule