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Lexikon - Ombudsmann

Ombudsmann

schwed. Ombudsman = Fürsprecher. Vertreter studentischer Interessen gegenüber der Universitätsleitung vor allem bei Verbesserungsvorschlägen und Beschwerden, beziehungsweise Einsprüchen. Der ~ ist üblicherweise ein Lehrstuhlinhaber und wird vom Senat gewählt. Seine Aufgabe besteht unter anderem darin, Kritik der Studierenden in anonymer Form und allgemein gefaßt an die Leitung weiterzugeben, analog dem Vertrauenslehrer einer Schule

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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