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Lexikon - Härtefall

Härtefall

Unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch zu nehmende Ausnahmeregelung oder Erleichterung, nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen, etwa nach Krankheit, Schicksalschlägen, Unfällen. Bedingung ist jeweils ein genehmigter Härtefallantrag.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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