Der
einer Hochschule von ihrem Bundesland pauschal zur Verfügung
gestellte Betrag an Mitteln, über den die Hochschule weitgehend
unabhängig und selbstbestimmt verfügen kann. Dieser Betrag
reicht jedoch in den seltensten Fällen aus, daher muss die
Hochschule Mittel anderer Geldgeber erbitten, die sogenannten »Drittmittel.