Maßnahme
einzelner Hochschulen oder der »ZVS
die Zahl der Bewerber an die Zahl der vorhandenen Studienplätze
anzupassen, etwa durch Aufnahmeprüfungen, Aufnahmegespräche,
Anrechnung von Wartesemestern oder Anwendung von NC-Bestimmungen. An
künstlerischen Hochschulen besteht ferner die Möglichkeit
eines Vorspielens, Vorsingens, etc.