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Lexikon - Amt

Amt

Offizielle Stellung an einer Hochschule, die mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden ist. Es können auch Büros oder Einrichtungen als ~ bezeichnet werden, wie etwa ein Immatrikulations~ oder das »Akademische Auslandsamt  »Insignien.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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