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Lexikon - Werk

Werk

Bezeichnung für das Ergebnis einer intellektuellen oder künstlerischen Arbeit, das den besonderen Schutz des Urheberrechts genießt. Das »Urheberrechtsgesetz definiert ein Werk als "eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Tonkunst." Daher sind auch wissenschaftliche Arbeiten ~ und genießen rechtlichen Schutz vor »Plagiaten. Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist ferner die Arbeit der »Verwertungsgesellschaften.

Who-is-Who

Nachschlagewerk auf biographischer Grundlage für ein spezifisches thematisches Gebiet, etwa die Geschichte einer Hochschule, einen Fachbereich oder eine Epoche mit Hinweisen auf biographische Daten, Schwerpunkte und andere Essentials.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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