Lexikon - Ordinarienverfassung
Ordinarienverfassung
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Der
Aufbau einer Hochschule nach Lehrstühlen als kleinster
organisatorischer Einheit, zusammengefaßt in Seminaren oder
Instituten, diese wiederum in Fakultäten geht in Ansätzen
auf die Universitätsstatuten des 16. Jahrhunderts zurück,
als die Ausgestaltung von Fachbereichen der »Artistenfakultäten
in eigenständige Fakultäten ihren Anfang nahm und damit
auch die fachliche Konzentration auf einen vergleichsweise engen
Fachbereich. Die polyhistorische Vielzuständigkeit der
mittelalterlichen Professoren fand mit der ~ ihr Ende.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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