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Lexikon - Ordinarienverfassung

Ordinarienverfassung

Der Aufbau einer Hochschule nach Lehrstühlen als kleinster organisatorischer Einheit, zusammengefaßt in Seminaren oder Instituten, diese wiederum in Fakultäten geht in Ansätzen auf die Universitätsstatuten des 16. Jahrhunderts zurück, als die Ausgestaltung von Fachbereichen der »Artistenfakultäten in eigenständige Fakultäten ihren Anfang nahm und damit auch die fachliche Konzentration auf einen vergleichsweise engen Fachbereich. Die polyhistorische Vielzuständigkeit der mittelalterlichen Professoren fand mit der ~ ihr Ende.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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