An
der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hochschule
bestehendes Reglement über zu tragende oder verbotene
Kleidungsstücke. Bei Übertretung oder Mißachtung
drohten den Studenten sowie den Schneidern Geldstrafen, die an den
Rektor zu zahlen waren. Im 16. Jahrhundert etwa war das Tragen großer
geschlitzter Hüte bei Strafe verboten, ebenso Pluderhosen.
Erwünscht war vielmehr nach einer ~ der Universität Erfurt
aus dem Jahr 1562: daß die Doctores und Licentiaten
(...) lange Kleider tragen, so daß die Röcke eine Hand
breit unter die Knie gehen (...) und keine samtenen oder seidenen
Röcke,auch keinen Samt, Barett oder Schlepplein tragen. Die
Studenten in allen Fakultäten sollen nicht zerschnitzelte, noch
kurze Kleider tragen, sondern ihre Kleider sollen ehrlich und von
einer ziemlichen Länge sein, weil es eine große
Leichtfertigkeit und Mißstand ist, wenn die Jugend in kurzen
Kleidern vor ehrlichen und züchtigen Frauen und Jungfrauen
gehet. »Talarrecht.
Heute sind
Fragen der ~ vor allem innerhalb von Universitätskrankenhäusern
und Labors relevant und betreffen Schutz- und Reinheitsvorschriften.
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