Auch:
Abbildungsnachweis. Teil des wissenschaftlichen »Anhangs,
in dem die Inhaber von Rechten an Abbildungen oder die Entnahmestelle
der Literatur von Illustrationen, Fotografien oder Graphiken
aufgelistet sind. Die Wiedergabe von Bildern in publizierten Texten
kann im Gegensatz zu Wortzitaten mit Kosten verbunden sein. Daher ist
eine sog. Abdruckgenehmigung bei den Inhabern der entsprechenden
Rechte (Privatpersonen oder Körperschaften, etwa Archive oder
Museen) in jedem Fall vorher einzuholen. Es ist ferner nicht
ungewöhnlich, einen ~ mit einer Dankesformel zu verbinden.
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