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Lexikon - Bildnachweis

Bildnachweis

Auch: Abbildungsnachweis. Teil des wissenschaftlichen »Anhangs, in dem die Inhaber von Rechten an Abbildungen oder die Entnahmestelle der Literatur von Illustrationen, Fotografien oder Graphiken aufgelistet sind. Die Wiedergabe von Bildern in publizierten Texten kann im Gegensatz zu Wortzitaten mit Kosten verbunden sein. Daher ist eine sog. Abdruckgenehmigung bei den Inhabern der entsprechenden Rechte (Privatpersonen oder Körperschaften, etwa Archive oder Museen) in jedem Fall vorher einzuholen. Es ist ferner nicht ungewöhnlich, einen ~ mit einer Dankesformel zu verbinden.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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