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Inhaltsverzeichnis

 

 

 

1. Einleitung Seite 3

2. Wege in die Sklaverei Seite 4

3. Die rechtliche Stellung der Sklaven: zwischen Zuckerbrot und Peitsche Seite 6

4. Abschließende Beurteilung Seite 9

5. Verwendete Literatur Seite 11

6. Fußnoten Seite 12

 

1. Einleitung

 

In dieser Arbeit möchte ich die grundlegenden Merkmale der Sklaverei im alten Rom behandeln. Ich hoffe, damit im Rahmen des Seminars und der anderen Arbeiten einen Beitrag zum Gesamtverständnis der antiken Sklaverei leisten zu können. Die römische Sklaverei ist besonders deshalb so bemerkenswert, weil das Römerreich in seiner ganzen Ausdehnung die verschiedenen Traditionen der antiken Sklavenhaltung in Orient und Okzident aufnimmt, also in mancher Hinsicht die Summe, die Bilanz der antiken Entwicklung darstellt._ Einigen Aspekten der Sklaverei im römischen Reich wurde im Rahmen des Seminars mit einer eigenen Arbeit, besondere Aufmerksamkeit gewidmet, deshalb werde ich mich zu diesen weitestgehend enthalten und den Rahmen etwas enger stecken - unter diese Kategorie fallen z. B. Freigelassene, Gladiatoren, Bergwerkssklaven. Gleichzeitig habe den Schwerpunkt meiner Aufmerksamkeit auf den italischen Raum gelenkt, weil erstens die Römer bei der Übernahme des griechischen Raumes dort nur wenig am bestehenden System verändert haben, d. h. auch der griechischen Sklaverei wird eine eigene Arbeit gewidmet sein, und weil zweitens der westliche Mittelmeerraum zur Zeit der römischen Eroberungen noch zu wenig Zivilisation bzw. Kultur besaß, als daß die Römer diese hätten erhalten können. Dort wurde das römisch-italische System installiert, ohne daß besondere Veränderungen an ihm vorgenommen wurden.

Auch den zu behandelnden Zeitraum möchte ich enger definieren, obwohl ich ihn an einigen Stellen wohl selbst ein wenig dehnen werde. An einem Punkt zumindest sind sich die Historiker unterschiedlicher Schulen einig: die Blütezeit der Sklaverei in Rom war die späte Republik bzw. die frühe Kaiserzeit, eine Zeit in der Rom also eine enorme territoriale Ausdehnung besaß. Da Kriegsgefangene oft versklavt wurden, muß hier untersucht werden, ob diese Ausdehnung durch kriegerische Eroberungen nicht ein wichtiger Faktor für die zu diesem Zeitpunkt große Verbreitung der Sklaverei war. Daher behandelt das nächste Kapitel die Frage, wie Menschen wann zu Sklaven wurden, wann Menschen wie zu Sklaven wurden. Kriegsgefangenschaft mag zwar ein großes Tor in die Sklaverei gewesen sein, aber es war gewiß nicht das einzige.

Das darauf folgende Kapitel befaßt sich etwas näher mit der rechtlichen Stellung der Sklaven. Als erste Quelle dient hier das Zwölftafelgesetz (um 450 v. Chr.), wo erstmals das Wort belegt ist. Es wird betrachtet, welche Rechte die Sklaven hatten, aber auch welche Erwartungen die Besitzer an ihre Sklaven richteten. An dieser Stelle soll auch kurz angeschnitten werden, ob im religiösen oder kulturellen Bereich die Sklaven eine andere Stellung hatten als im alltäglichen Leben. Dies hängt auch eng mit der allgemeinen Behandlung der Sklaven zusammen, ihre Stellung als Eigentum, als Sache, wirft immer die Frage auf, wie damit, und ich bin mir der Bedeutung des Wortes an dieser Stelle bewußt, umgegangen wurde - eher, um einen im Seminar häufig benutzten Vergleich heranzuziehen, wie mit einem Ferrari oder wie mit einem Rasenmäher? Deshalb werde ich noch einen Blick auf Bestrafung und allgemeine Behandlung der Sklaven werfen. Vergessen werden darf hier nicht, daß der Wert von Sklaven starken Schwankungen unterworfen war. War es zeitweise kein Problem einen Sklaven durch einen anderen zu ersetzen, war dies zu anderen Zeiten fast unbezahlbar. Dies hat sich offensichtlich auch auf die Behandlung und die Lage der Sklaven ausgewirkt, wie man daran erkennen kann, daß die großen Sklavenaufstände alle in relativ kurzer Zeit aufeinander folgen.

Abschließend versuche ich in der Bewertung, ein Gesamtbild zu umreißen. Die Frage, wie die Institution der Sklaverei gesehen und beurteilt wurde, bzw. ob diese überhaupt ein diskutiertes Thema war, soll hier angeschnitten werden, denn leidenschaftliche Auseinandersetzungen zwischen Abolitionisten und Sklavenhaltern, wie wir sie aus dem Amerika des 19. Jahrhunderts kennen, sind für das antike Rom nicht festzustellen - nicht einmal unter den Sklaven. Aus heutiger Sicht kann man noch fragen, ob die Bezeichnung Sklavenhaltergesellschaft oder Sklavenhalterordnung, die einem an vielen Stellen begegnet, überhaupt gerechtfertigt ist. War die Sklaverei das Charakteristikum für die Antike oder war sie nur einer von vielen Faktoren, die die Alte Welt prägten?

 

2. Wege in die Sklaverei

 

Die Frage nach dem ersten Auftreten der Sklaverei und die Frage zur Herkunft der Sklaven hat eine ähnliche Qualität wie die Frage nach Huhn oder Ei. Eine der ältesten Möglichkeiten, Menschen zu versklaven, ist mit Sicherheit die Schuldsklaverei._ Für die Sklaverei in Rom hatte diese Form jedoch einen entscheidenden Haken, ein als freier Bürger geborener Römer konnte in Rom kein Sklave sein. Zwar wurde diese Vorschrift nicht selten mißachtet, aber generell hatte Schuldsklaverei den Verkauf ins Ausland zur Folge: ä...wohl gab es Schuldsklaverei, doch der Bürger, der durch Schulden seine Freiheit einbüßte, wurde über die Staatsgrenze hinweg in die Fremde verkauft._ Allerdings war es für römische Bürger wohl durchaus möglich, verschuldete Nicht-Römer als Sklaven zu kaufen. Ebenfalls strittig ist die Frage, wann diese Form der Versklavung hauptsächlich betrieben wurde. Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen. R. Günther setzt den größten Aufschwung der Schuldsklaverei in das 5. Jahrhundert v.u.Z. mit der Begründung, daß die Lex Poetelia vom Jahre 326 v.u.Z., nach der total Verschuldete nicht mehr in die Sklaverei gebracht werden dürfen, nur das gesetzlich bestätigt, was schon vorher tatsächlich praktiziert wurde. Nach seiner Ansicht verschwindet die Schuldsklaverei schon im 4. Jahrhundert v.u.Z.. G. Prachner behauptet dagegen, daß erst seit dem 4. Jahrhundert Schuldsklaverei und Wucher zu tatsächlichen Faktoren in den Standes- und Sozialkämpfen werden._ In dieser Argumentation käme der Lex Poetelia eine andere Bedeutung zu; es würde heißen, daß dieses Gesetz erlassen wurde, gerade weil in diesem Punkt akuter Handlungsbedarf bestand. Staerman sieht die Schuldknechtschaft auch später noch belegt, denn die Lex Poetelia wird durch den Erlaß der aller Wahrscheinlichkeit nach auf Caesar zurückgehenden lex Iulia de cessione bonorum bestätigt; zum Teil in Wiederholung der lex Poetelia wird hier auch dem Schuldner das Recht eingeräumt, dem Gläubiger seinen Besitz zu übergeben mit dem Schwur, daß er nichts mehr besitze, und damit von der persönlichen Verantwortung befreit zu werden. Ohne große Verbreitung der Schuldknechtschaft wäre der Erlaß der lex Iulia unverständlich._ Staerman zählt aber noch andere Feinheiten der Schuldknechtschaft auf, die die anderen Autoren nicht erwähnen. Wenn ein Sklave die Freiheit erlangt, wird er ein Freigelassener, ein Schuldknecht dagegen wird ein Freigeborener. Ein Sklave kann die Freiheit gegen den Willen seines Besitzers nicht erhalten; der Schuldknecht kann es, wenn er seine Schulden bezahlt._ Aber: beim Verkauf eines Schuldknechtes durch einen Gläubiger an einen Mann, der für ihn die Schulden bezahlt hat, ... wird der Schuldner zum Sklaven, dann zum Freigelassenen des Käufers_, falls dieser ihn freiläßt.

Letztendlich ist es nicht so wichtig, wann die Schuldsklaverei nun zurückgegangen ist. Entscheidend ist, daß in etwa derselben Zeit sich der außenpolitische Horizont der römischen Republik zu erweitern begann. Und jeder Krieg, den die Römer führten und gewannen, brachte ihnen Kriegsgefangene, die sie oft als Sklaven verkauften. In einer Zeit, in der also viele erfolgreiche Kriege geführt wurden, mußte es folglich ein großes Angebot an Sklaven gegeben haben. Die Wirkung, die (z. B.) das Überangebot von Sardiniern auf den Marktpreis ausübte, spiegelte sich in der sprichwörtlichen Wendung Sardes venales wieder._ Für Volkmann stellt die Massenversklavung trotz ihrer Härte einen nicht unerheblichen Fortschritt im antiken Kriegsrecht dar, da sie die Betroffenen vor der physischen Vernichtung schützt und ihnen über den Weg einer späteren Freilassung eine, wenn auch oft geringe Hoffnung auf Besserung ihrer Lage läßt._ Oftmals wurden Kriegsgefangene als Sklaven für das Heer noch im Kriegsgebiet eingesetzt, waren quasi servi publici, öffentliche Sklaven. Scipio hat dies z. B. in Spanien so gehalten.

Diese Art der Versklavung ließ sich in Rom einfach legitimieren, schließlich handelte es sich bei diesen Sklaven erstens um - besiegte - Feinde Roms und zweitens um Barbaren. Barrow beschreibt diesen Tatbestand wie folgt: To enslave an enemy rather than to slay him was a device to reap his labour, but it was also a way of enjoying a perpetual triumph over him...ä_ Etwas schwieriger sah es in Bürgerkriegen aus, als es sich teilweise um Menschen mit Bürgerrecht handelte, oder auch bei den Griechen, die wohl kaum Barbaren waren, aber in Rom trotzdem als Sklaven dienten. Trotzdem galt, daß der besiegte Feind ... als Teil des mobilen Gutes somit ebenfalls Eigentum des Siegers (wurde). Sowohl die Aussagen der antiken Juristen als auch die Selbstverständlichkeit, mit der antike Autoren von diesem Schicksal der Kriegsgefangenen zu sprechen pflegen, bestätigen die grundsätzliche Neigung des antiken Menschen diese Form des Sklavenerwerbs als natürlich gegeben anzusehen._

Die Kriegsgefangenschaft war also definitiv eine der Hauptquellen der antiken Sklaverei. Man darf aber dennoch nicht soweit gehen, in dem möglichen Erwerb von Sklaven den Grund für Kriege zu suchen. Und obwohl es einfach erscheint, fremde Barbaren zu versklaven, hat die Versklavung von Kriegsgefangenen einen Nachteil: sie kannten die Freiheit. So gab es eine Regel, die vor allem bei den Bürger- bzw. Bundesgenossenkriegen in Italien angewandt wurde, die besagte, daß der Kriegsgefangene nicht in der Nähe seiner Heimatregion verkauft werden durfte. Wahrscheinlich sollte dies die Gefahr einer Sklavenflucht herabsetzen. Als zweite Regel wurde hier auch oft eine Frist gesetzt, vor der diese Sklaven durch Kriegsgefangenschaft nicht freigelassen werden durften. Diese Frist konnte 10, 20 aber auch 30 Jahre betragen._ Dieser Umstand veranlaßt Staerman dazu, Kriegsgefangene quasi in einen anderen Status hineinzudefinieren: Bezeichnend ist außerdem, daß ... die Behandlung eines in die Sklaverei geratenen Freien sich wesentlich von der Behandlung eines Sklaven, der in Unfreiheit geboren wurde, unterschied. Im Grunde genommen wurde nur der letztere eigentlich als Sklave angesehen. Das alles wäre kaum möglich, wenn der versklavte Gefangene in einer privaten sklavenhalterischen Wirtschaft eine typische Gestalt wäre. Die Gefangenen wurden eher vom Staat selbst gebraucht, von den Steuerpächtern und von den Großunternehmern für die Arbeit in den Bergwerken und Steinbrüchen, beim Häuser- und Straßenbau, auf den städtischen Ländereien, in den Gladiatorenschulen, wo es möglich war, eine harte und effektive Bewachung zu gewährleisten. Es scheint, daß die Gefangenen in Spezialhäusern oder Gefängnissen untergebracht waren._ Und: Es ist auch möglich, daß die Gefangenen öfter als die übrigen Sklaven freigelassen wurden. So sagt Cicero in der Ansprache an die Senatoren nach der Ermordung Caesars, daß sie alle sechs Jahre lang die Sklaverei ertragen hätten, länger als es für ehrliche und tüchtige Gefangene üblich sei._ Mit diesen Zitaten wird die mögliche Unzuverlässigkeit - von Gewalt gegen die neuen Herren bis hin zur Flucht - dieser Sklaven deutlich; die These, daß nur der in Unfreiheit geborene wirklich als Sklave angesehen wurde, ist allerdings nicht unbedingt nachvollziehbar, denn die existentielle Bedeutung der Kriegsgefangenen für die römische Sklaverei kann nicht geleugnet werden._

Weniger umstritten ist die Versklavung durch Menschenraub. Recht und Ordnung waren in der römischen Welt nicht überall und immer selbstverständlich, vor allem auf den Meeren hatte man immer wieder gegen Piraten zu kämpfen. Angebot und Nachfrage regelten diese Variante. Die Herkunft eines Sklaven war den Händlern egal. Konnte der Betroffene jedoch nachweisen, daß er ein freier Bürger gewesen und zu Unrecht in die Sklaverei gelangt war, mußte er wieder freigelassen werden, außerdem hatte er dann nicht den Status eines Freigelassenen, sondern den eines Freigeborenen. Diesen Nachweis aus ihrer Sklaverei heraus zu führen, fiel den meisten natürlich schwer, so daß die Menschenhändler weiterhin lukrative Geschäfte machen konnten. Noch schwerer mußte dieser Nachweis Kindern fallen, die von ihren Eltern in die Sklaverei verkauft wurden, obwohl diese Bestimmung auch für sie galt. Dieser Verkauf von Kindern durch ihre Eltern kam vor und stellt eine weitere Quelle der Sklaverei dar. äOne of the rights given by the patria potestas from earliest time was the right to sell a child._ Es gab aber auch die Möglichkeit, Kinder einfach auszusetzen. Ganz verständlich ist es zwar nicht, Ware, die man verkaufen könnte, auszusetzen, aber vielleicht war der Verkauf ein Schritt, der das persönliche Ansehen hätte schmälern können, während das Aussetzen verborgen blieb. Auf jeden Fall fanden viele dieser (Klein-)Kinder, wenn sie nicht vorher an Mangel starben, den Weg in die Sklaverei. Barrow sieht hierin den Grund, daß der Anteil an Männern in den Familien der römischen Nobilität so hoch war. At no time under the Republic or the early Empire was the practice of exposing new-born children forbidden by law. ... Among the nobility there were more males than females ... a strange proportion, especially after the civil wars, unless exposure reversed the natural tendency._ Die Möglichkeit sich männliche Nachfahren und Erben zu adoptieren, als Beispiel seien hier nur C. Julius Cäsar und sein Großneffe bzw. Sohn Augustus genannt, wird hier nicht berücksichtigt, obwohl auch dies den männlichen Anteil in der Familie steigert.

Besonders durch diese letzten Formen wurde der Sklavenmarkt bedient, der einer strengen Regelung unterlag. Kriegsgefangene, gekennzeichnet durch einen Kranz auf dem Kopf, durften nur der Feldherr oder der Quästor verkaufen. Sklaven, die von außerhalb Italiens kamen, waren gekennzeichnet durch weiße Kreide an ihren Füßen. Der Verkäufer mußte ... die Nationalität des Sklaven, seine Fachkenntnisse und Qualifikationen verzeichnen und mußte darauf hinweisen, ob er lesen und Schreiben konnte. Wenn ein Sklave peculium hatte, mußte im Kaufvertrag vermerkt werden, ob es zusammen mit dem Sklaven übergeben oder zurückbehalten wurde._ Über Krankheiten oder sonstige Fehler wie z. B. begangene Verbrechen mußte der Käufer ebenfalls informiert werden, sonst war der Vertrag ungültig.

Sklaven kamen also aus verschiedenen Quellen. Man kann daraus nur schließen, daß die ethnische Zusammensetzung der Sklaven recht bunt war. ... Varro sagt, daß sich für den Beruf des Hirten besonders die Gallier eignen, er betont die Zähigkeit der illyrischen Frauen, die Treue der Epiroten, die Unzuverlässigkeit der Spanier. Strabo und Diodor erwähnen korsische Sklaven... Cicero führt einen Scherz seines Vaters über die Sklaven aus Syrien an... Er erwähnt auch die punischen und makedonischen Sklaven. Caesar erinnert seine Soldaten an die germanischen Sklaven...ä_ Dies wirkte sich besonders auf die Stadt Rom aus: äRome might be described, says Athenaeus, as the world in miniature; here all nations may be seen firmly established, whole nations are settled ... Rome had become as cosmopolitan as the most famous cities of the East._

 

3. Die rechtliche Stellung der Sklaven:

zwischen Zuckerbrot und Peitsche

 

Eingangs wurde schon das erstmalige auftauchen des Wortes servus in den Zwölftafelgesetzen erwähnt. Dies ist auch genau der Punkt, an der Rix seine sehr interessante These zum Alter der Sklaverei in Rom festmacht. Ein Wort mit der klassisch-lateinischen Lautstruktur servus ... und der auch terminologischen Bedeutung 'Sklave' kann ... in der im Urindogermanischen um 4000 v. Chr. ... beginnenden Gesamtgeschichte des lateinischen nicht sehr alt sein. ... (Daraus) ist zu folgern, daß die Sache, also die Institution des Sklaven, erst mit oder kurz vor der Ausdruck-Inhalt-Kombination servus 'Sklave' zu den Römern bzw. Latinern gekommen ist._ Doch in diesem Kapitel sollen die Rechte und die Pflichten der Sklaven untersucht werden, darum mehr zum Inhalt dieses Gesetzes.

Generall galt als Sklave jede oder jeder, deren oder dessen Mutter eine Sklavin war. Weiter galt jeder als Sklave, der rechtmäßig bei einem Magistrat als Sklave gekauft wurde. Unter diese Kategorie fallen z. B. Kriegsgefangene. Der ... Sklave ... besaß weder politische noch bürgerliche Rechte, er hatte kein Recht auf Familie, auf Eigentum, er durfte sich nicht an das Gericht wenden, Zeugenaussagen durfte er nur auf der Folterbank machen, er konnte keine Geschäfte in seinem eigenen Namen abschließen, konnte nicht an der Volksversammlung teilnehmen, keine Wahlämter bekleiden und nicht in der Armee dienen. Ein Sklave war absolut und bedingungslos das persönliche Eigentum seines Herrn, der völlig frei über sein Schicksal und sein Leben verfügte._ Ungeachtet dessen kam es vor, daß Sklaven, das Einverständnis ihrer Besitzer vorausgesetzt, einen kleinen Privatbesitz hatten, das sog. peculium, und auch eheähnliche Gemeinschaften, contubernia wurden ihnen oft zugestanden, in späterer Zeit, wie auch das peculium, rechtlich anerkannt; und vor allem bei Hirtensklaven kam es oft vor, daß sie zum Schutz vor Räubern von ihren Besitzern bewaffnet wurden.

Der Sklave war in Rom seinem rechtlichen Status nach res, eine Sache, nicht persona, Person._ Dies spiegeln auch die Bestimmungen aus dem Zwölftafelgesetz wider. Für von einem Sklaven begangene Diebstähle oder von ihm angerichtete Schäden hat der Besitzer gegenüber dem Geschädigten zu haften. An anderer Stelle schimmert durch, daß den Römern doch bewußt war, daß ein Sklave aber auch ein Mensch war, wenn auch - in ihren Augen - kein vollwertiger. So heißt es im Gesetzestext weiter, wenn jemand mit der Hand oder mit einem Knüppel einem Freien einen Knochen gebrochen hat, soll er 300, wenn einem Sklaven, 150 Sesterze als Buße auf sich nehmen._ Diese Einstellung, daß ein Sklave dem halben Wert eines Freien entsprach findet sich auch bei der Catilinarischen Verschwörung wieder. Freie erhielten als Belohnung Straffreiheit und 200.000 Sesterze, Sklaven die Freiheit und 100.000 Sesterze. Und im Gesetz des Aquilius aus der ersten Hälfte des dritten Jahrhundert v. Chr. wurde das Täten eines fremden Sklaven dem Täten eines fremden Vierbeiners gleichgesetzt: in beiden Fällen mußte der Schuldige dem Besitzer den höchsten Preis des letzten Jahres ... erstatten, außerdem zusätzliche Verluste ersetzen._

Die Bestimmungen der Lex Poetelia, die Regelungen betreffend zu unrecht versklavter Bürger und die Verfahrensweise bestimmte Sklaven nur weit von ihrer Heimat entfernt zu versklaven mit einem vorher fest bestimmten Ende ihrer Dienstzeit habe ich oben schon dargestellt. Ich möchte aber noch ein Gesetz von 53 n. Chr. erwähnen, daß sich mit freien Bürgerinnen beschäftigt, die in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Sklaven leben. The provisions of this rule (SC. Claudianum) ... may be summoned up by saying that a free woman who persisted, after warning, in living with a slave, might be claimed as a slave by the slave's master, if he so wished._ Das gleiche Gesetz ändert auch die bisherige Regelung, daß Kinder Sklaven waren, wenn ihre Mutter eine Sklavin war; der Status des Vaters spielte keinerlei Rolle. The most important exception is a provision of the SC. Claudianum. By it the children of the free woman were slaves whether the master of the slave exercised his right to enslave her or not.ä_ Und genau hier sieht Barrow die Läsung der Nachschubfrage in friedlicheren Zeiten: äAs wars ceased and slaves became more scarce, the source of supply became in main the birth of children of slave-parents._ Hierzu trägt diese Bestimmung bei. Wie groß die Zahl der Kinder von freien Müttern aber versklavten Vätern war, ist freilich fraglich, aber sie war groß genug, um dieses Problem auf dem Gesetzesweg zu läsen. Aber zu dieser Regelung gibt es freilich wieder besondere Gebiete mit besonderen Vorschriften: In den Gemeinden mit latinischem Recht war noch das Gesetz in Kraft, das erst von Vespasian abgeschafft wurde, dem zufolge in einigen Fällen die Sähne von einem Freien und einer Sklavin als Freie und die Kinder eines Sklaven und einer Freigeborenen als Sklaven galten._ Eine weitere Bestimmung zu diesem Themenkomplex findet sich bei Barrow, der schreibt, daß das Kind einer Sklavin frei ist, falls die Mutter noch während der Schwangerschaft freigelassen wurde._

Ein Gesetzesvorschlag, der nie umgesetzt wurde, war die Einführung einer Kleidungsvorschrift für Sklaven, um diese sofort als solche identifizieren zu können. Aus purer Angst, daß die Sklaven ihre Übermacht durch ihre Menge erkennen könnten und so die Leben der freien Römer gefährdet würden, stimmte der Senat mehrheitlich dagegen; die Schätzungen über das wahre Zahlenverhältnis zwischen Freien und Sklaven zu diesem Zeitpunkt unterscheiden sich erheblich voneinander: bei 781.000 Freien zu etwa 200.000 Sklaven wäre die Bedrohung weitaus geringer als bei 710.000 Freien auf 900.000 Sklaven!_

Die Erwartungshaltung an die Sklaven war gewaltig: Ein Sklave war - als bedingungsloses und absolutes Eigentum des Besitzers - entsprechend der allgemeinverbreiteten Auffassung verpflichtet, sich dem Willen seines Herrn blind zu unterwerfen, er mußte das Wohl des Herrn über alles in der Welt stellen. 'Um des Herrn willen eine Sünde begehen ist für den Sklaven eine
Tugend' - lautete ein Sprichwort. Verschiedene spätere Autoren erzählten mit Begeisterung, was für Sklaven die 'Vorfahren' hatten. Die Sklaven retteten sie unter Einsatz des eigenen Lebens ..., sie starben mit ihnen zusammen, wenn nur der Tod allein die Herren vor dem Verlust der Ehre retten konnte ..., sie ertrugen die härteste Folter, ohne die von ihren Herren begangenen Verbrechen zu verraten. ... (Sie) beantworteten nur die Fragen des Herrn und erlaubten sich nicht, ihn von sich aus anzusprechen. ... Entsprechend hielt man es im Prinzip für unzulässig, Sklaven bei gerichtlichen Untersuchungen, die sich gegen ihre Herren richteten, zu Aussagen zu zwingen._ Trotzdem nennt Staerman Beispiele, die diesem Prinzip entgegenlaufen: Untergraben wurde auch das unerschütterliche Verbot, Sklaven zu foltern, um von ihnen eine Aussage gegen ihre Herren zu erzwingen. Unter dem Konsulat Ciceros wurde auf Beschluß 'vorsorglicher Leute' erlaubt, die Sklaven jener Personen zu foltern, die der Blutschande und der Verschwörung verdächtigt wurden._ Später fand sich ein eleganterer Weg, diese Vorschrift zu umgehen: der Staat kaufte die als Zeugen benötigten Sklaven auf, um sie anschließend zu verhören._ Nach verbreiteter Meinung in Rom war dies der einzig mögliche Weg, denn das Zeugnis eines Sklaven gewinnt erst dann ein Höchstmaß an Aussagewert, wenn es ohne Angst vor Bestrafung abgelegt wird. Die Verbindung zwischen Sklaven und Besitzern muß deshalb gelöst werden.ä_

Zu den Rechten der Sklaven gehörte es, im Falle ungerechtfertigter Mißhandlung bei einem Volkstribunen Schutz zu suchen. Er konnte Zuflucht im Asyl suchen und Schutz gegen übermäßige Grausamkeit ... seines Herrn ... erbitten, er konnte auch darum bitten ..., daß man ihn an einen anderen, humaneren Herrn verkaufe._ So war es wohl im Interesse der Sklavenbesitzer, ihren Sklaven, statt sich mit harten Strafen ungeliebt zu machen, einen minimalen Lebenskomfort einzuräumen. Dann wird der Sklave ans Haus gebunden._

Auf dem Gebiet der Religionen war der Sklave den Freien am nächsten. Die Saturnalien vom 17. bis 23. Dezember hoben die Unterschiede zwischen Sklaven und Herren auf. Man feierte diesen Anlaß durch eine Art Karneval ... beschenkte sich auch gegenseitig mit Kerzen und tönernen Puppen._ Die Matronalien am 1. März kehrten die Rollen gar um, die Herrin mußte ihre Sklaven bedienen, der 13. August war ein Sklaven-Feiertag._ Auch an den Feierlichkeiten der Fors Fortuna am 24. Juni nahmen die Sklaven teil._ Die Gräber der Sklaven galten als genauso heilig wie die von Freien. Auch ein eheähnliches Verhältnis zwischen Sklaven, das contubernium, wurde vom Gesetz anerkannt._ Besonders dieser Punkt war wohl stark geeignet, Sklaven näher an ihren Haushalt, ihre familia zu binden, so hatten sie auch mehr Interesse an der Produktivität ihrer Arbeit, denn selbst wenn sie nicht selber walten konnten, verbesserte sich doch ihre Umgebung mit dem Wohlstand des Besitzers.

Das römische Freizeitangebot konnte ein Sklave, die Einwilligung seines Besitzers vorausgesetzt, ebenfalls in vollem Umfang nutzen, dazu zählten das Theater und der Zirkus. There he followed the success of a school of gladiators and joined in demanding the death of those who disappointed him. ... In the circus he followed the fortunes of the rival factions, and clamoured for the manumission of slave charioteers who pleased him; he knew the names, ages, and pedigrees of the horses, scribbled their names on the walls of shop or room with prayers for their victory, ... or made bets on the prospects at the next games._ An diesem Punkt, wenn ein Sklave im Zirkus sich an den Kämpfen anderer seines Standes erfreut, vielleicht auch den Tod für diese fordert, zeigt sich, daß die Sklaverei selbst durch Sklaven sanktioniert wurde.

Force was deliberately exploited to aid the repression of the slave classes. The overall result was that the frequent recourse to physical coercion produced pain and hardship in the lives of countless slaves over successive generations... Slaves were never in a position to predict when the wrath of an owner would descend upon them and their lives were thus conditioned by this perennial fear of physical abuse and maltreatment. Within that element of fear lay owners' capacity for the permanent control of their slaves._ Diese Darstellung Bradleys bindet die Sklaven nicht durch contubernium oder den minimalen Lebenskomfort, den Staerman einfordert, an das Haus, hier regiert die eiserne Hand des Besitzers, der Sklave fürchtet ihn und rebelliert deswegen nicht. In logischer Schlußfolgerung sieht Bradley auch hier den Ursprung der Weisheit, daß man so viele Feinde hat wie Sklaven: The famous Roman proverb ... is an important indication of both the antagonism with which slaves were regarded en masse by their masters and of the latters' fears for their own safety._ So wird jeder Sklave zum Feind, weil Angst Haß verursacht. Bei Staerman findet man eine andere Erklärung für dieses Sprichwort: ..Varros Zeitgenosse, der Grammatiker Sinnius Capito, gab dem bekannten Sprichwort 'wieviel Sklaven, soviel Feinde' eine neue Deutung. Seiner Meinung nach sei es infolge der Verzerrung der ursprünglichen Aussage 'wieviel Feinde, soviel Sklaven' entstanden, denn die Gefangenen habe man zu Sklaven gemacht._ In diesem Fall würde aber der Sklaverei durch Kriegsgefangenschaft doch eine wesentlich größere Bedeutung zukommen, als Staermann ihr einräumen will. Eine dritte Erklärungsmöglichkeit wäre, daß zwar die Zahl der persönlichen Feinde der Zahl der Sklaven entsprach, oder zumindest die Relationen übereinstimmten, die Personen aber nicht dieselben waren; bekanntlich macht man sich als Reicher, und Reiche hatten mehr Sklaven, leichter Feinde - aber nicht unbedingt die eigenen Sklaven.

Auch wenn extreme, willkürliche Mißhandlung nicht der Regelfall war, denn unzufriedene Sklaven können wie gezeigt zu einer Gefahr werden und arbeiten unmotivierter, gab es auf jeden Fall einen harten Katalog von Strafen: Für ein leichtes Vergehen, wie z. B. für einen geringen Diebstahl, mußte der Sklave mit der furca am Hals durch die nähere Umgebung gehen und über sein Vergehen laut berichten, was als große Schande angesehen wurde. ... Für etwas schwerere Vergehen ließ man die Sklaven durch den häuslichen Zuchtmeister - locarius - auspeitschen, man legte sie in Ketten, die bis zu 10 Pfund und mehr schwer waren ..., man schickte sie zu schwerer Arbeit, ... wo sie Mühlsteine drehen mußten in Spezialhalsbändern (die sie daran hinderten, ... das Mehl zu essen), ... in die Steinbrüche, wo sie besonders schwere Tagesnormen erhielten ..., man stempelte ihnen die Stirn ..., man sperrte sie in Karzer und Ergastula, wo sie ebenfalls zu schwerer Arbeit gezwungen waren ..., man folterte sie, ... man schickte sie in die Bestiarien ..., schließlich wurden sie auch hingerichtet...ä_ Wenn man dies liest, darf man aber auf keinen Fall vergessen, daß besonders die letzten Maßnahmen dieser Reihe Extreme sind, denn Sklaven waren aber niemals so billig, daß es für die Sklavenhalter vorteilhaft gewesen wäre, sie in kürzester Zeit zu verbrauchen und ständig durch neue zu ersetzen._ Und wenn schon schneller Verbrauch, schnelle Ausbeutung unrentabel waren, dann schmerzt die Hinrichtung eines solchen Arbeitsmittels natürlich besonders in finanzieller Hinsicht.

 

4. Abschließende Beurteilung

 

Ein weiterer, sehr interessanter Aspekt kann aus Platzgründen hier nur kurz vor Schluß angeschnitten werden: Sklavenarbeit und technischer Fortschritt. Inwiefern sich diese beiden Faktoren gegenseitig beeinflußten, fördernd oder hemmend, wird in der Darstellung von F. Kiechle sehr anschaulich gezeigt._ Dort tritt er der These entgegen, Sklaven seien unmotiviert gewesen und deshalb hätte in einer sklavenhaltenden Gesellschaft, einer auf die Verfügbarkeit von Sklaven basierenden Wirtschaft, aufgrund der Sklaverei kein Fortschritt stattfinden können. Ein Ergebnis dieser Untersuchung stellt zweifellos die Erkenntnis dar, daß das Phänomen des technischen Fortschritts bzw. seiner Stagnation in der Antike weitgehend unabhängig von der Existenz der Sklavenarbeit war, daß die Hypothese, sie habe einen Stillstand in der technischen Entwicklung verursacht, nicht aufrechtzuerhalten ist._ Dies wird z. B. anhand der Terra Sigillata-Erzeugung in Arretium dargestellt, mit der wir ... das besonders eindrucksvolle Beispiel vor uns (haben), daß es mäglich war, mittels Sklavenarbeit eine sowohl technisch wie künstlerisch so hochstehende Produktion zu erreichen, daß sie die Annahme absurd erscheinen läßt, solche Leistungen seien aus widerwilligen Sklaven herausgeprügelt worden._ An ihr kann man auch sehr gut die Rentabilität von Sklavenarbeit aufzeigen, die nicht vergessen werden darf, schließlich ist sie ja das Hauptmotiv für die Sklaverei.

Sklavenarbeit war jedoch nie so rentabel, daß sie es geschafft hätte, freie Arbeitnehmer vom Markt zu verdrängen. Die antiken Unternehmer haben ... vermieden, ihren Betrieb mit Sklaven überzubelegen, da sie das Sklavenpersonal das ganze Jahr über unterhalten und verpflegen mußten. Deshalb haben sie nur so viele Sklaven eingestellt, wie sie gleichmäßig das ganze Jahr über in der Produktion beschäftigen konnten. Nur zu Spitzenzeiten wurden stoßweise freie Arbeitskräfte eingesetzt._ Vor allem waren die ausgebildeten Sklaven für den Unternehmer auch eine nicht unbedeutende Investition. Angesichts des erheblichen Preisunterschiedes zwischen einem ungelernten und einem ausgebildeten Sklaven wurde es nämlich als gewinnbringend angesehen, einen jungen Sklaven zu dem Zweck zu kaufen, um ihn ein Handwerk erlernen zu lassen und ihn dann zu vermieten oder weiterzuverkaufen._ So mußte der Unternehmer also entweder einen ausgebildeten Sklaven kaufen oder in die Ausbildung eines ungelernten investieren; auf der anderen Seite scheint es Kaufleute gegeben zu haben, die die Ausbildung zu ihrem Geschäft erhoben und daraus ihr Kapital schlugen: Er (M. Licinius Crassus) ließ 500 von seinen Sklaven als Bauhandwerker schulen, kaufte dann in der Großstadt Rom jeweils brennende Häuser zusammen und ließ die von seiner Mannschaft errichteten Neubauten zu höchsten Preisen vermieten._

Die Sklaverei läßt sich aus der Antike nicht wegdenken, abolitionistische Tendenzen lassen sich bei ihren großen Köpfen nicht feststellen - im Gegensatz zum neuzeitlichen Amerika, wo mit Thomas Jefferson sogar Sklavenhalter leidenschaftliche Sklavereigegner in prominentester Stellung waren. Trotzdem halte ich es für falsch, von einer Sklavenhaltergesellschaft zu sprechen. Denn die Sklaverei war mit Sicherheit nicht das Hauptmerkmal der Alten Welt, der freie Mensch war immer der Entscheidungsträger und Motor der Entwicklung. Auch in der Wirtschaft war die freie Arbeitskraft immer ein unverzichtbarer Faktor. Daß die Sklaven im Produktionsbereich eine führende Rolle gespielt haben, (wäre) ein Nachweis, der sich bestenfalls nur für kurze Perioden der Antike und nur für ganz bestimmte Städte und Gebiete des Mittelmeerraumes führen ließe._

In der Arbeit habe ich nun die Quellen der Sklaverei dargestellt, also beschrieben, wie ein Mensch zum Sklaven wird, z. B. durch Gefangenschaft oder Geburt. Nehmen wir den Fall der Gefangenschaft, dann sprechen wir an dieser Stelle von einem ehemals Freien, einem der vielleicht selber früher Sklaven besessen hatte. Bei der Beschreibung der Quellen der Sklaverei erscheint diese Institution wie eine Sackgasse, daß ist sie aber nicht; eigentlich standen die Chancen gar nicht schlecht, eines Tages freigelassen zu werden, sei es aus Dankbarkeit, sei es, weil der Besitzer sich dem Problem der Altersversorgung entziehen wollte. Wir haben auch gesehen, daß Sklaven das kulturelle Leben der Städte miterleben konnten. So muß man sich fragen, wie groß der Unterschied zwischen Freien und Sklaven tatsächlich war. Rechtlich ist die Frage einfach zu beantworten. Ein Freier ist eine Person, ein Sklave eine Sache. Praktisch ist die Angelegenheit jedoch vielschichtiger. Von der äußerlichen Erscheinung konnte man keine Rückschlüsse machen, es gab keine Kleidervorschriften. Die Armut von Sklaven muß nicht unbedingt so schlimm gewesen sein wie die Armut von Teilen des stadtrömischen Proletariats; tüchtige Sklaven konnten sich unter Umständen einen gewissen Wohlstand durch ihr peculium verdienen, mit dem sie sich durchaus sehen lassen konnten, durch den sie sich auch freikaufen konnten. Often apparent equality in outward things counts for more to the individual than actual identity of rights before the law._

Es ist also schwer, ein Gesamtbild zu zeichnen. Auf der einen Seite gab es Sklavenhalter, die sich durch besonderen Sadismus auszeichneten, wie jener Vedius Pollio, der dazu übergegangen war, Muränen in Piscinen zu halten und diese Luxusfische mit dem Fleisch zerstückelter Sklaven zu füttern beliebte_, andererseits gab es Herren, die ein so enges Verhältnis zu ihren Sklaven hatten, daß sie mit ihnen in derselben Gruft beigesetzt wurden._ Fest steht, daß ein Sklave für die meisten ein wertvoller Besitz war, der entsprechend behandelt wurde. Fest steht auch, daß die wenigsten Sklaven, selbst wenn sie mit ihrer persönlichen Lage unzufrieden waren, eine Abschaffung der Sklaverei auch nur andachten, was man schon daran sieht, daß die Rebellen in den Sklavenaufständen selber Sklaven zu ihrer Verfügung hatten.

Es machte sicher auch einen Unterschied aus, daß die Sklaven in Rom nicht wie in der Neuen Welt sich gegenseitig an der Hautfarbe erkannten, sie waren gewissermaßen unauffälliger. So hatte die antike Sklaverei schon einen ganz anderen Charakter, ihr fehlte die rassistische Komponente. Enger eingebunden in den Haushalt, als Mitglied desselben, bemühten sich die Sklaven, ihre Arbeit zu allgemeiner Zufriedenheit zu verrichten, denn der Wunsch eines Sklaven, sein gesetztes Ziel, war nie das Ende der Sklaverei, sondern das Ende seiner Sklavenzeit - die Freilassung.

 

 

5. Verwendete Literatur

 

 

Sekundärliteratur:

 

R. H. Barrow, Slavery in the Roman Empire, London 1928.

K. R. Bradley, Slaves and Masters in the Roman Empire, Brüssel 1984.

M. Clauss, Einführung in die Alte Geschichte, München 1993.

W. Eder, Servitus Publica. Untersuchungen zur Entstehung, Entwicklung und Funktion der
äffentlichen Sklaverei in Rom (= Forsch. z. ant. Sklaverei 13), Wiesbaden 1980.

L. A. El'Nickij, Die Anfänge der rämischen Sklavenhaltung, Helikon 15/16, 1975/76, 575-585.

H. Heinen, Aspekte der Sklaverei in der rämischen Welt, GWU 28, 1977, 321-336.

W. Hoben, Terminologische Studien zu den Sklavenerhebungen der Rämischen Republik (= Forsch.
z. ant. Sklaverei 9), Wiesbaden 1978.

F. Kiechle, Sklavenarbeit und technischer Fortschritt im rämischen Reich (= Forsch. z. ant.
Sklaverei 3), Wiesbaden 1969.

G. Prachner, Die Sklaven und Freigelassenen im arretinischen Sigillatagewerbe. Epigraphische,
nomenklatorische sowie sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Untersuchungen der
arretinischen Firmen- und Täpferstempel (= Forsch. z. ant. Sklaverei 12), Wiesbaden 1980.

H. Rix, Die Termini der Unfreiheit in den Alt-Italiens (= Forsch. z. ant. Sklaverei 25),
Stuttgart1994.

E. M. Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik (= Übersetzungen
ausländischer Arbeiten z. ant. Sklaverei 2), Wiesbaden 1969.

J. Vogt, Die Sklaverei im antiken Rom, Antike Welt 9, 1978, H. 3, 37-44.

H. Volkmann, Die Massenversklavungen der Einwohner eroberter Städte in der
hellenistisch-rämischen Zeit (= Forsch. z. ant. Sklaverei 22), 2 Aufl., durchges. u. erw. v.
G. Horsmann, Stuttgart 1990.

Z. Yavetz, Slaves and Slavery in Ancient Rome, New Brunswick, Oxford 1988.

 

 

Nachschlagewerk:

 

Lexikon der Alten Welt, hrsg. von C. Andresen u. a., Redaktion K. Bartels u. L. Huber,
Unveränderter Nachdruck d. einbändigen Originalausgabe v. 1965, Augsburg 1995.

 

6. Fußnoten

 

 

_ Heinen, Aspekte der Sklaverei in der rämischen Welt, S. 321.

_ Hier werden wie bei anderen Formen auch immer wieder Parallelen zu Griechenland auffallen. Dies darf insofern
nicht weiter verwundern, da die Griechen zu einer Zeit als Rom noch von etruskischen Känigen
beherrscht wurde schon Kolonien auf dem italischen Festland hatten, mit denen sich die Latiner/Etrusker
rege austauschten (z. B. Neapel, Cumae).

_ Vogt, Die Sklaverei im antiken Rom, S. 38.

_ El'Nickij, Die Anfänge der rämischen Sklavenhaltung, S. 584.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 63.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 63.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 64.

_ Volkmann, Die Massenversklavungen der Einwohner eroberter Städte in der hellenistisch-rämischen Zeit, S. 118.

_ Volkmann, Die Massenversklavungen der Einwohner eroberter Städte in der hellenistisch-rämischen Zeit, S. 90f.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 2.

_ Eder, Servitus Publica, S. 9.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 5.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 46.

_ Staermann, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 47.

_ Heinen, Aspekte der Sklaverei in der rämischen Welt, S. 323.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 10.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 8.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 55.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 67.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 20.

_ Rix, Die Termini der Unfreiheit in den Sprachen Alt-Italiens, S. 59.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 171.

_ Clauss, Einführung in die Alte Geschichte, S. 146.

_ Rix, Die Termini der Unfreiheit in den Sprachen Alt-Italiens, S. 54.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 184.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 13.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 14.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 14.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 174.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 154.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 20f.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S.182f.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 187.

_ Eder, Servitus Publica, S. 18.

_ Eder, Servitus Publica, S. 19.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 181.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 211.

_ Lexikon der Alten Welt 3, 2706.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 160.

_ Bradley, Slaves and Masters in the Roman Empire, S. 40.

_ Eder, Servitus Publica, S. 111.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 169.

_ Bradley, Slaves and Masters in the Roman Empire, S. 137.

_ Bradley, Slaves and Masters in the Roman Empire, S. 30.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 202.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 171f.

_ Staerman, Die Blütezeit der Sklavenwirtschaft in der rämischen Republik, S. 56.

_ Kiechle, Sklavenarbeit und technischer Fortschritt im rämischen Reich (= Forsch. z. ant. Sklaverei 3), Wiesbaden
1969.

_ Kiechle, Sklavenarbeit und technischer Fortschritt im rämischen Reich, S.170.

_ Kiechle, Sklavenarbeit und technischer Fortschritt im rämischen Reich, S. 76.

_ Heinen, Aspekte der Sklaverei in der rämischen Welt, S. 329.

_ Kiechle, Sklavenarbeit und technischer Fortschritt im rämischen Reich, S. 109.

_ Vogt, Die Sklaverei im antiken Rom, S. 40.

_ Heinen, Aspekte der Sklaverei in der rämischen Welt, S. 333.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 170.

_ Vogt, Die Sklaverei im antiken Rom, S. 40.

_ Barrow, Slavery in the Roman Empire, S. 171.