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1. Rechnungswesen - Begriffsbestimmung, Geschichte u.s.w.
Zweck des Rechnungswesen
Das Zweck des Rechnungswesens besteht einesteils darin, der Unternehmensleitung jederzeit Informationen über die Liquidität und Rentabilität des Unternehmens Auskunft geben zu können.
Andererseits ist die Informationsversorgung von Außenstehenden, meist Kapitalgebern, sowie die Dokumentation des monetären Teils des Unternehmens (Bilanz, Jahresabschluß, evtl. Steuerbilanz) Aufgabe des Rechnungswesen B. von Colbe, Seite 522.

1.1 Das externe Rechnungswesen
Das externe Rechnungswesen ist weitgehend durch das Handelsrecht (HGB) und ergänzend durch das Steuerrecht geregelt.
Aufgabe des Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung genannten Teiles des Rechnungswesen ist es, die Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen einerseits und Außenstehenden zahlenmäßig zu erfassen. Auch die Aufstellung des gesetzlich normierten Jahresabschlusses incl. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung "Die Bilanz und die GuV-rechnung bilden den Jahresabschluß" § 242 Abs3 HGBund u.U. Anhang Anhang: siehe § 284 ff HGB, Erleichterungen siehe § 288 HGB und Lagebericht ist die Aufgabe des externen Rechnungswesens.
Grundsätzlich kann man die Finanzbuchhaltung als Zeitabschnittsrechnung ansehen, die für eine bestimmte Periode und das gesamte Unternehmen alle Zu- und Abgänge von Gütern mit deren ermittelden Werten erfaßt. [1]
Da im Jahresabschluß sämtliche für die Beurteilung des Unternehmens relevante Daten verarbeitet sind, ist dieser für alle im Unternehmen interessierten Außenstehenden (Mitarbeiter, Kapitalgeber, Staat) die zentrale Informationsquelle. Auch für die Unternehmensführung sind diese Daten eine wichtige Bezugsquelle für Informationen zur Lage des Unternehmens.

1.2 Das interne Rechnungswesen
Die Gestaltung des internen Rechnungswesen ist den Unternehmen überlassen und unterliegt meist keinen gesetzlichen Regelungen (Ausnahmen jedoch bei Lieferungen zu administrativen Preisen). [2]
Das interne Rechnungswesen setzt sich zusammen aus der Betriebsbuchhaltung und der Kalkulation, manchmal auch der Statistik. [3]
Ein großer Bereich der Betriebsbuchhaltung ist die Kosten- und Leistungsrechnung, die ebenso Abschlüsse erstellt, jedoch in kürzeren Abständen und mit anderen Fragestellungen oder Untersuchungsgegenständen.
Zusätzlich werden im internen Rechnungswesen der interne Jahresabschluß, Liquiditätsrechnungen, Betriebssstatistiken und verschiedene Planungsrechnungen getätigt.

2. Planung, Kontrolle und Dokumentation als Zwecke des Rechnungswesen
Das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen hat im Grunde genommen drei Zwecke zu erfüllen. Es handelt sich dabei um die Planungsrechnung, Kontrollrechnung und um Dokumentationsrechnung.
Die Planungsrechnungen dienen zum einen als Grundlage für die Entscheidungsfindung und den Entscheidungsvollzug. Hierbei werden die verschiedenen Handlungsalternativen und deren Auswirkungen mit den unternehmerischen Zielen verglichen.
Kontrollrechnungen dagegen überwachen die durchgeführten Entscheidungen und vergleichen die Werte der Planungsrechnungen mit den tatsächlichen Werten. Durch diese Kontrollrechnungen soll ein möglichst hohes Maß an Zielerreichung sichergestellt werden. Eine häufige Form von Kontrollrechnungen sind Plan-Ist-Rechnungen, sowie Abweichungsanalysen, bei denen die Ursachen von Abweichungen ermittelt werden.
Die Dokumentationsrechnung überschneidet sich stark mit dem externen Rechnungswesen, da hier oftmals bestimmte Externe Stellen (Kreditgeber, Steuerbehörden, Lizenzgeber u.s.w.) mit Zahlen versorgt werden, die aus der Finanzbuchhaltung (Bilanz, GuV-Rechnung) aufbereitet werden.
Aber auch in die andere Richtung überschneiden sich externe und internes Rechnungswesen, denn die Herstellungskosten für fertige und unfertige Erzeugnisse sowie die Bewertung der Eigenleistungen in der Bilanz werden durch das interne Rechnungswesen ermittelt.
Das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen kann somit als spezielles Informationssystem innerhalb des Unternehmens angesehen werden, da die Mehrzahl der Entscheidungen in anderen Unternehmensbereichen auf Informationen aus dem Rechnungswesen angewiesen ist.
So ist das Marketing auf ein bestimmtes Budget angewiesen, bei Investitionsentscheidungen sämtlicher Unternehmensbereiche wird auf Daten der Planungsrechnung zurückgegriffen und auch die Lagerhaltung (Dauer der Lagerhaltung, Menge der gelagerten Ware) wird meist durch das Rechnungswesen oder aber durch Entscheidungen der Unternehmensführung bestimmt, welche sich wiederum auf Daten des Rechnungswesen bezieht.
Damit wird erkannt, welche zentrale Position das Rechnungswesen in einem Unternehmen wahrnimmt.
Die als Unternehmensrechnung bezeichnete neuere betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise durchbricht die bisherige traditionelle rein zahlen- oder wertmäßige Ansicht des Rechnungswesens.
Durch das Hinzufügen von weiteren Informationen, wie die Veränderung der Mitarbeiterzahl bei Humanzielen oder der Senkung der Luftemmissionen bei ökologischen Zielen, zu den traditionellen Erfolgsrechnungen ist es möglich die Zielerreichung auch solcher Unternehmensziele zu messen. Lagebericht: §289 ff HGB, wer ihn aufzustellen hat: § 264 Abs1 HGB
Ebenso Aufgabe der Unternehmensrechnung ist es, Frühwarnsysteme zu entwickeln, welche anhand von Kennzahlen einen raschen Überblick über die Lage des Unternehmens, einzelnen Unternehmensteile oder auch einzelner Projekte ermöglichen.
Die Überprüfung der Fortschritte der Forschung & Entwicklungsabteilung (-en) sind ebenso wünschenswerter Bestandteil der Unternehmensrechnung.
Dementsprechend soll die Unternehmensrechnung nicht nur den Ressourcenoutput mit dem Ressourcenoutput vergleichen, sondern auch die Entwicklung der Leistungspotentiale des Unternehmens erfassen.
Die Systeme des Rechnungswesen setzen sich zusammen aus den laufend wiederkehrenden Rechnungen, wie Buchhaltung oder Preiskalkulation, und aus spezifischen Sonderrechnungen, die nur für bestimmte außergewöhnliche Zwecke durchgeführt werden, wie die Berechnung von Umstruktierungskosten.

3. Systematisierung des Rechnungswesen nach den betriebswirtschaftlichen Zielen
Die bisher dargestellten Zwecke des Rechnungswesen (Planung, Kontrolle und Dokumentation), so läßt sich schon nach diesen das Rechnungswesen klassifizieren. Weitere Unterscheidungen sind anhand des folgenden Schemas zu erkennen:

KRITERIEN ZUR GLIEDERUNG DES RECHNUNGSWESENS

Informations-richtung

Wiederholungscharakter

sachlicher Bezugsrahmen

zeitlicher Bezugsrahmen

Erfaßte Werte-kategorien

* extern
* intern

* laufend
* fallweise

* Gesamt-unternehmen
* Teilbereich
* Produkte

* Zeitraum
* Zeitpunkt

* Einzahlungen / Auszahlungen
* Einnahmen / Ausgaben
* Ertrag / Aufwand
* Leistungen / Kosten
* Ist- / Plangrößen

Im folgenden soll jedoch die Unterteilung des Rechnungswesen anhand der betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens vorgenommen werden. Diese lassen sich idealtypischerweise in die drei Kategorien
* Liquidität
* Erfolg
* Erfolgspotential
unterteilen. Das Erfolgspotential ist eine neuere Entwicklung, welche nicht quantitativ meßbar ist, aber in Zeiten der zunehmenden Komplexität der Umwelt immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Aufrechterhaltung der Liquidität zu jeder Zeit ist das grundlegenste Ziel des Unternehmens, da ohne diese ein Fortbestand des Unternehmens nicht möglich ist. Jedoch nur eine reine Überwachung der Geldströme reicht zur Unternehmenssteuerung allein nicht aus.
Als weitere Zielgröße ist der Erfolg des Unternehmens (Gewinn oder Verlust) zu betrachten, der eine gewisse Steuerungsfunktion für das Gesamtunternehmen einnimmt. Jedoch sind hier die zeitlichen Differenzen zwischen dem Handeln und Auftreten von Konsequenzen größer als bei der Liquidität, so daß eine isolierte Betrachtung nur einer Größe nicht möglich ist.
Die Kategorie Erfolgspotential ist eher langfristiger Natur. Sie setzt sich zusammen nicht nur aus meßbaren Faktoren, wie Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern und hat als Ziel nicht nur kurzfristig Liquidität zu sichern oder Gewinne zu erwirtschaften, sondern diese beiden Ziele langfristig zu sichern.
Betrachtet man die Rechengrößen der beiden Ziele Liquidität und Erfolg, so lassen sich vier Begriffspaare Einzahlungen und Auszahlungen, Einnahmen und Ausgaben, Erträge und Aufwendungen sowie Leistungen und Kosten voneinander abgrenzen. Die darauf aufbauenden Rechenwerke sind u.a. die Finanzierungsrechnung, Gewinn- und Verlustrechnung.

ZIELGRößE

RECHENGRößE

TEILSYSTEME DES RECHNUNGSWESENS

Liquidität

Einzahlungen
Auszahlungen

Finanzrechnung


Einnahmen
Ausgaben

Finanzierungsrechnung

Erfolg

Erträge
Aufwendungen

GuV-Rechnung
Bilanz


Leistungen
Kosten

Kostenrechnung
kalkulatorische Vermögensrechnung


Das Rechnungswesen mit seinen vier Teilsystemem ist also unmittelbar auf die Abbildung der monetär meßbaren Zielgrößen Liquidität und Erfolg gerichtet.
Die Messung der Zielgröße Erfolgspotential bedarf somit eines nicht monetären Informationssystems, das die realtiven Stärken und Schwächen des Unternehmens mißt. Somit stellt die Zielsetzung des Erfolgspotentials spezifische Anforderungen an die Teilsysteme des Rechnungswesen. Sollte das Rechnungswesen diesen Anforderungen gerecht werden kann von einem strategieorientierten Rechnungswesen gesprochen werden.

4. Finanzrechnung und Finanzierungsrechnung
Ein Unternehmen gilt dann als liquide, wenn es in der Lage ist, jederzeit den eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Da die häufigste Ursache für Unternehmen in der Krise die Illiquidität ist, zeigt sich die Bedeutung der Liquidität für jedes Unternehmen.
Die Hauptaufgabe der Finanz- und Finanzierungsrechnung ist die Sicherung der kurz-, mittel- und langfristigen Liquidität sowie die Ermittlung des optimalen Kapitalbedarfs. Hierbei sind Risiko- und Rentabilitätsaspekte zu beachten.
Ziel ist es, die Zahlungsströme so aufeinander abzustimmen, daß die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens unter Beachtung der Unsicherheit zukünftiger Zahlungen zu jedem Zeitpunkt gewährleistet ist und gleichzeitig das übergeordnete Rentabilitätsziel berücksichtigt wird.
Da die Grundrechnungen der Finanzbuchhaltung, die Bilanz und die GuV-Rechnung, diesen Liquiditätsbedarf nicht oder nur sehr ungenau (der Höhe nach, vorallem aber der zeitlichen Struktur nach) erkennen lassen, übernimmt die Finanzrechnung diese Aufgabe.

4.1 Einzahlungen, Auszahlungen, Einnahmen, Ausgaben
Finanz- oder Finanzierungsrechnungen bilden ein liquiditätsorientiertes Teilsystem des (betriebswirtschaftlichen) Rechnungswesens.
Die Vergangenheitsbezogenen Ist-Rechnungen dienen der Dokumentation und Kontrolle und dienen der Prognose von Zahlungsüberschüssen bzw. Zahlungsunterdeckungen und haben als Ziel das finanzielle Gleichgewicht aufrechtzuerhalten bzw. herzustellen.
Bei der in die Finanzrechnung eingehende Liquidität handelt es sich nur um die Barliquidität, dagegen wird in der Finanzierungsrechnung ebenso die Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Unterschiedlichen Stromgrößen sind bei der Finanzrechnung die Einzahlungen / Auszahlungen, bei der Finanzierungsrechnung die Einnahmen / Ausgaben.
Neben dieser direkten Ermittlung des Zahlungsmittelbestandes ist auch eine indirekte Ableitung aus den Daten eines bereits erstellten Jahresabschluß möglich. Hierbei kann z.B. für den betrieblichen Bereich der Cash Flow als Maßgröße für den Kapitalrückfluß genommen werden, oder aber für das Gesamtunternehmen eine detaillierte Kapitalflußrechnung durchgeführt werden. In einer solchen Bewegungsrechnung werden die Herkunft und Verwendung aller liquiditätswirksamen Mittel während einer Periode dargestellt.
Weitere in die Finanz- oder Finanzierungsrechnung eingehende Modelle sind aus der Investitionsrechnung bekannt. Es handelt sich hierbei um mehrperiodige Planungsrechnungen, in denen die zeitliche Struktur des Zahlungsstromes durch Abzinsung auf den Anfang bzw. durch Aufzinsung auf den Ende des Planungszeitraumes in die Kalkulation einfließt. Namentlich handelt es sich um die Kapitalwertrechnung, Annuitätenrechnung, interne Zinsfußrechnung, Dynamisches Amortiesierungsrechnung, Vermögensendwertmethode, Sollzinssatzmethode.
Werden noch zusätzlich bestehende Interdependenzen mit anderen Bereichen, z.B. dem Produktionsbereich in die Berechnungen einbezogen, werden Simultanmodelle angewandt. Die Sensitivitäts- oder Risikoanalyse berücksichtigt zusätzlich noch das Problem der Unsicherheit.

5. Bilanz und Erfolgsrechnung
5.1 Aufgaben von Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz
Die Aufstellung des Jahresabschluß, der aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung besteht ist für Kaufleute aufgrund des Handelsgesetzbuches ( § 242 Abs1 HGB) vorgeschrieben. Für Kapitalgesellschaften hat dieser noch um einen Anhang (§ 264 Abs1 HGB) ergänzt zu werden. Diese Rechenwerke werden von der Finanzbuchhaltung, einem Teil des externen Rechnungswesens, ermittelt und aufgestellt. Der Jahresabschluß erfüllt seinerseits mehrere Aufgaben wie die Dokumentation der Geschäftsvorfälle, die Rechnungslegung der Unternehmensführung gegenüber der am Unternehmen beteiligten Gruppen (Kapitalgebern, Eigentümern) sowie die Ermittlung des ausschüttbaren Periodengewinns.
Da der Jahresabschluß oftmals gegensätzliche Interessen vereinen soll, so die der Unternehmensführung, der Eigentümer und des Staats, ist er gesetzlich normiert. Durch die Bestimmungen des HGB und den Grundsätzen Ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung (GoB) soll ein Jahresabschluß objektiv und Vergleichbar sein und prinzipiell einen allen Interessenten genügenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewähren.
Die Ertragslage des Unternehmens wird vorallem sichtbar durch den Ausweis des Gewinnes, die Finanzlage durch das Vorhandensein der Liquidität. Die Vermögenslage stellt ein Bindeglied zwischen Gewinn und Liquidität und Erfolgspotential dar. Das Erfolgspotential ist nicht unbedingt aus dem Jahresabschluß ersichtlich, der bei Kapitalgesellschaften zusätzlich zu erstellende Lagebericht (§ 289 HGB) enthält zusätzliche Angaben über die zukünftigen Erfolgsaussichten des Unternehmens.

5.2 Erträge und Aufwendungen
Die Einbeziehung nur von den Zahlungsmittelbestand verändernden Einzahlungen und Auszahlungen in die Erfolgsrechnung des Unternehmens wäre zu kurzfristig gedacht. Auch bei der Erweiterung auf die Einnahmen und Ausgaben, d.h. auf Forderungen und Verbindlichkeiten werden z.B. der Werteverzehr oder die Eigenerstellung nicht berücksichtigt. So müssen in eine Erfolgsrechnung auch Erträge und Aufwendungen berücksichtigt werden. Es handelt sich um erfolgswirksame Zahlungen oder um Werteverzehr oder Werteentstehung einer Periode. Zusätzlich zu den bisher unter Zahlungsmittelbestand (Einzahlungen / Auszahlungen) oder zusätzlich Forderungen / Verbindlichkeiten (Einnahmen / Ausgaben) definierten Werten, handelt es sich hierbei um die Werteerstellung bzw. dem Werteverzehr der Sachgüter.
Die Saldierung der Wertgrößen geschieht in der zeitraumbezogenen Gewinn- und Verlustrechnung.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Bilanz um eine zeitpunktbezogene Betrachtung, in der die Vermögensgegenstände, die erst in späteren Perioden zu Erfolg führen, sowie sämtliche Kapitalbestände aufgezeichnet werden. Die Differenz zwischen Vermögen und Fremdkapital ergibt den Periodenerfolg.

6. Kosten- und Leistungsrechnung
6.1 Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung dient der Steuerung der innerbetrieblichen Produktion. Die interne Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung besteht darin, entscheidunsrelevante Daten zu Planungs- und Kontrollzwecken zur Verfügung zu stellen. Die externen Aufgaben ergeben sich aus der Dokumentatitionsfunktion des Rechnungswesens.
Hauptaufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung ist jedoch die Wirtschaftlichkeitskontrolle durch den Vergleich von den aus den Plankosten abgeleiteten Soll-kosten mit den in den Kostenstellen angefallenen Ist-Kosten sowie die Kontrolle des betrieblichen Erfolges, der in kürzeren Zeitabständen als bei der externen Rechnungslegung als Leistung minus Kosten ermittelt wird.
Der Vorteil liegt darin, daß betriebs- oder periodenfremde oder außerordentliche Bestandteile unberücksichtigt bleiben und somit eine exaktere Aussage über die Wirtschaftlichkeit des Betriebes oder einzelner Produktionen möglich ist.
Die Aufgaben der in der Kosten- und Leistungsrechnung durchzuführenden Berechnungen lassen sich wie folgt charakterisieren:
Die Berechnungen für den Beschaffungsbereich sind i.d.R. für die Wahl zwischen verschiedenen Bezugsquellen und Beschaffungswegen sowie die Ermittlung optimaler Bestellmengen und von Preisobergrenzen für die Einsatzfaktoren.
Bei den Berechnungen für den Produktionsbereich sind die Informationen über die effizientesten und damit optimalen Produktionsverfahren sowie der Berechnung der optimalen Losgrößen und Fertigungsreihenfolgen bereitzustellen.
Im Absatzbereich sind Preisuntergrenzen für die erstellten Produkte zu ermitteln sowie die Beurteilung bestimmter Absatzgebiete und Kundengruppen zu ermöglichen.
Ebenso ist es Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung die Daten für Entscheidungen zwischen Eigenfertigung oder Fremdbezug (make or buy) sowie der Festlegung des gewinnoptimalen Produktionsprogramms bereitzustellen.
Die extern vorgegebenen Aufgaben an die Kosten- und Leistungsrechnung sind die Ermittlung der Herstellungskosten (§ 255 Abs2 HGB), sowie der Ermittlung von Konzernverrechnungspreisen (§ 304 Abs1 HGB).

6.2 Leistungen, Kosten
Leistungen und Kosten sind die der Kosten- und Leistungsrechnungs zugrundeliegenden Wertgrößen. Sie lassen sich als sachzielbezogene Gütererstellung bzw. Güterverbrauch definieren.
Der Unterschied zur Gewinn- und Verlustrechnung besteht darin, daß in die Gewinn- und Verlustrechnung auch Werte eingehen, die mit der eigentlichen Leistungserstellung nicht gemeinsam haben. In die Kosten- und Leistungsrechnung wird nur die sachzielbezogenen Werteentstehungen und Werteverzehr berücksichtigt.
Auch die außerordentlichen oder periodenfremde Erträge oder Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfaßt werden, finden in der Kosten- und Leistungsrechnung allenfalls als Anderskosten oder Andersleistungen Berücksichtigung.

7. Strategieorientiertes Rechnungswesen
Die Planung und Überwachung des Erfolgspotentials als wesentliche Zielgröße strategischer Unternehmensführung dient der systematischen Steuerung der Zielgrößen Erfolg und Liquidität. Die Umsetzung von strategischen Entscheidungen verzehrt finanzielle Ressourcen und geht zumeist zu Lasten der Zielgröße Liquidität, dementsprechend sind die Erfolgs- und Liquiditätswirkungen dieser Geschäftsfeldstrategien zu untersuchen.

7.1 Strategierorientierte Finanzierungstechnik
Eine solch komplexe Fragestellung, welche mehrere Ziele (Liquidität, Erfolg) verfolgt, die sich kurzfristig wiedersprechen, brauchen besondere Rechentechniken.
Für die langfristige Verteidigung (oder auch der Aufbau) einer Wettbewerbsposition in einem oder mehrerer Geschäftsfelder sind Finanzmittel erforderlich, welche der Höhe nach über den Zeitablauf nicht gefährdet werden darf. Diese Finanzpolitik für die einzelnen Geschäftsfelder ausgewogen zu gestalten, dabei jedoch nicht die Liquidität des Unternehmens zu gefährden, ist die Aufgabe der strategieorientierten Finanzierungsrechnung. Daraus ist die Forderung nach einem ausgewogenen Geschäftsfeldportfolio ableitbar, dessen Überwachung die eigentliche Hauptaufgabe des Portfolio-Managements darstellt. Aus der Gegenüberstellung von geschäftsfeldbezogenen Finanzierungsbedarf und nicht auf einzelne Geschäftsfelder zurechenbarer Finanzierungsströme entsteht eine gesamtunternehmensbezogene Rechnung, dessen Saldo den Innenfinanzierungsbedarf in dieser Hinsicht darstellt.

7.2 Strategieorientierte Bilanz und GuV-Rechnung
Ein Strategie erfordert zumeist hohe Vorlaufausgaben, wie F&E-Aufwendungen, Schulungsaufwendungen, Markterschließungsaufwendungen, welche in den Jahresabschlüssen nicht aktiviert werden darf.
Aus der periodenbezogenen Jahresabschlußaufstellung ergibt sich der Nachteil, daß die Veränderung der strategischen Leistungsfähigkeit weder optimal abgebildet werden noch gemessen werden kann.
Aus diesem Grund versucht man, den Barwert der zukünftig zu erwartenden Zahlungsströme zu ermitteln.
Wie bereits erwähnt darf jedoch dieser Wert in den externen Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn und Verslustrechnung) nicht erwähnt werden. In den internen Jahresabschlüssen jedoch sollte versucht werden, diese Ausgaben für Strategien abzubilden. Entweder geschieht dies durch das Hinzufügen von strategischen Aufwendungen in der GuV-Rechnung sowie in der Bilanz durch das Hinzufügen von strategischen Investitionen.

7.3 Strategieorientierte Kostenrechnung
Aufgrund der Tatsache, daß sämtliche strategische Entscheidungen wesentlichen Einfluß auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit haben führte zu der Forderung nach einer Neuorientierung der jeher eher Datenorientierten Kostenrechnung. Als Folge entwickelte sich das informationsorientierte "Strategic Management Accounting", welches für strategische Problemsituationen entscheidende Informationen erfaßt und verarbeitet.
Beispielsweise werden so Informationen über relative Kosten und Preise für einzelne Geschäftsfelder ermittelt und in einen Vergleich zu den potentiellen Wettbewerber präsentiert. Bei der Auswahl der strategischen Handlungsalternativen ergibt sich nun der Vorteil, daß die eigene Wertschöpfung mit den möglichen Wettbewerbsvorteilen vergleichen bzw. abgewogen werden kann.
Eine weitere neuere Entwicklung der strategieorientierten Kostenrechnung ist das Life Cycle Costing. Hierdurch wird versucht, das Auseinanderfallen von Kostenverursachung und Kostenverrechnung bei der Entwicklung neuer Projekte zu lösen. Denn beim Beginn eines neuen Projektes werden die Gesamtkosten bereits am Anfang festgelegt, diese jedoch meist nicht so auf die einzlenen Gestaltungsphasen kosterechnerisch verteilt werden, wie diese tatsächlich anfallen. Durch lebenszyklusorientierte Rechnungen werden diese Kosten wirklich erst dann verrechnet, wenn sie anfallen, was folglich zu einer besseren Produktsegmentierung führt. So können beispielsweise Kosten des Absatzes, der Logistik und des Marketing bei der Einführung des neuen Produktes berücksichtigt werden und fallen bei Nicht-Markteinführung automatisch weg. Hierdurch werden u.U. neue Erkenntnisse geliefert, welche bei den traditionellen Kostenrechnungstechniken nicht gewonnen werden konnten.
Schließlich ist als Ergebnis der Strategieorientierung der Kostenrechnung die Entwicklung der Prozeßkostenrechnung zu nennen.
Kosten- oder Nutzenvorteile gegenüber direkten Konkurrenten führen zu nachhaltigen Wettbewerbsvorteile. Diese erfordern jedoch die genaue Kenntnis über die betrieblichen Kosten als Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Durchführung der Geschäftsstrategie. Ziel der Prozeßkostenrechnung ist es, durch die Ermittlung und Verrechnung der Kosten der zur Herstellung der betrieblichen Erzeugnisse notwendigen Aktivitäten eine strategieorientierte Gestaltung des Produktionsprogramms zu ermöglichen.


[1] A. Coeneberg, 1997 (Seite 34)
[2] B. von Colbe, 1994 (Seite 522)
[3] B. von Colbe, 1994 (Seite 524)