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I. Einführung:


Die folgende Arbeit soll die Tätigkeit des einzelnen Abgeordneten im Deutschen Bundestag näher beleuchten. Es soll sowohl auf die rein wissenschaftliche Ebene als auch auf die Sichtweise der Bevölkerung eingegangen werden. Dabei spielen auch Vorurteile und schlechte Information seitens der Bevölkerung eine wichtige Rolle.
Zunächst sollen die rechtlichen Grundlagen für den Bundestag und speziell die wesentlichen Grundlagen für die Abgeordneten dargestellt werden. Im zweiten Abschnitt wird ein Vergleich mit den Rechten der Abgeordneten im Amerikanischen Kongreß gezogen. Der dritte Abschnitt stellt die durchgeführten Reformen im Bundestag in bezug auf die Rechte der Abgeordneten dar. Im vierten Abschnitt werden schließlich die wichtigsten Argumente für Reformen dargestellt und erörtert.

II. Die rechtlichen Grundlagen für den Deutschen Bundestag und die Abgeordneten:


In verschiedenen Gesetzen sind die Grundlagen für den Deutschen Bundestag geregelt. Dabei geht es zum einen um die Aufgaben des Bundestages, zum anderen um die Organisation und die Wahl des Deutschen Bundestages. Im folgenden sollen die verschiedenen Gesetze kurz dargestellt werden.

a) Der Deutsche Bundestag:

1. Das Grundgesetz

Das Grundgesetz regelt die Aufgaben des Bundestages.
- Artikel 38 GG regelt das Wahlrecht und den Abgeordnetenstatus.
- Artikel 39 GG regelt die Wahlperiode, den Zusammentritt und die Einberufung des Bundestages.
- Artikel 40 GG regelt die Wahl des Bundestagspräsidenten und die Geschäftsordnung des Bundestages.
- Artikel 42 GG regelt die Verhandlungen und die Abstimmungen im Bundestag.
- Artikel 46 GG regelt die Indemnität und Immunität der Abgeordneten des Bundestages.
- Artikel 47 GG regelt das Zeugnisverweigerungsrecht der Bundestagsabgeordneten.
- Artikel 48 GG regelt die Ansprüche der Abgeordneten des Bundestages.
- Artikel 63 GG regelt die Wahl und die Ernennung des Bundeskanzlers.
- Artikel 67 GG regelt das konstruktive Mißtrauensvotum im Bundestag.
- Artikel 68 GG regelt die Vertrauensfrage und Auflösung des Bundestages.

2. Das Bundeswahlgesetz

Das Bundeswahlgesetz regelt das Wahlsystem, dazu zählt auch die Einteilung der Wahlkreise, das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Durchführung der Wahl, sowie die Feststellung des Wahlergebnisses und den Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag.

3. Das Parteiengesetz

Das Parteiengesetz bestimmt die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien.. Die innere Ordnung von Parteien sowie die Aufstellung von Wahlbewerbern wird ebenfalls im Parteiengesetz festgeschrieben. Auch die Finanzierung der Parteien ist im Parteiengesetz geregelt.

4. Das Abgeordnetengesetz

Das Abgeordnetengesetz regelt die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag. Niemand darf daran gehindert werden sich für ein Mandat im Deutschen Bundestag zu bewerben. Der Arbeitsplatz ist geschützt, d.h. niemand darf wegen der Bewerbung um ein Mandat im Deutschen Bundestag gekündigt oder auf andere Weise benachteiligt werden.. Weiterhin ist die Abgeordnetenentschädigung (Diäten) im Abgeordnetengesetz geregelt. Auch die Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Die Fraktionen sind ebenfalls im Abgeordnetengesetz wieder zu finden (§§ 45 ff.). Geregelt werden die Fraktionsbildung, ihre Rechtsstellung, Aufgaben und Organisation sowie ihre finanziellen Angelegenheiten.

5. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Die GOBT regelt in § 6 die Zusammensetzung und Aufgaben des Ältestenrates. Er beschließt über die inneren Angelegenheiten des Bundestages. Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart
Die Fraktionen sind in den §§ 10 bis 12 GOBT geregelt Demnach ist eine Fraktion eine Vereinigung von mindestens 5% der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die einer Partei oder Parteien mit gleichgerichteten Zielen angehören, die in keinem Bundesland miteinander in Konkurrenz stehen.
Der § 13 GOBT regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages. Worterteilung und Wortmeldung sind in § 27 GOBT geregelt, die Reihenfolge der Redner in § 28 GOBT. Demnach bestimmt der Präsident die Reihenfolge der Redner. Ein Mitglied des Bundestages darf nur sprechen, wenn der Präsident ihm das Wort erteilt. Auch Bemerkungen und Zwischenfragen können durch Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Die Rede erfolgt grundsätzlich in freier Rede (§ 33 GOBT). Weiterhin können Abgeordnete Erklärungen zur Aussprache (§ 30 GOBT) und zum Abstimmungsverhalten (§ 31 GOBT) abgeben. Auch die Rededauer ist in der GOBT festgelegt. § 35 GOBT läßt demnach eine Rededauer von 15 Minuten zu. Auf Verlangen einer Fraktion kann einer der Redner 45 Minuten in Anspruch nehmen.
Die Ausschüsse, dazu zählen auch die Enquete-Kommissionen, sind in den §§ 54 ff GOBT geregelt.[1]
§ 105 GOBT läßt Fragen einzelner Mitglieder des Bundestages zu. Es handelt sich dabei um kurze Einzelfallfragen, die zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung gerichtet werden können.
In der Anlage 1 zur GOBT sind die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages geregelt. Dabei handelt es sich um Anzeigepflichten der Mitglieder des Bundestages über seinen Beruf, Vorstandstätigkeiten (dazu zählen auch Posten im Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat) und Spenden, die er im Rahmen seiner politischen Tätigkeit erhalten hat.
In der Anlage 4 zur GOBT sind die Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen geregelt. So werden in jeder Sitzungswoche Fragestunden mit einer Gesamtdauer von höchstens 180 Minuten durchgeführt. Jeder Abgeordnete ist berechtigt zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung pro Sitzungswoche zu stellen. Die Fragen sind an den Präsidenten einzureichen. Weiterhin ist jedes Mitglied berechtigt in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten.

b) Der Abgeordnete im Deutschen Bundestag:


Bezogen auf den einzelnen Abgeordneten haben die oben dargestellten rechtlichen Grundlagen folgende Bedeutung:
Das Grundgesetz regelt die grundsätzliche Stellung des Abgeordneten. Artikel 38 GG bestimmt, daß der Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes und an Anträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen ist. Dieses freie Mandat wird durch das Grundgesetz auch weiter durch die Indemnität und Immunität abgesichert. Artikel 46 GG regelt die Indemnität, d.h. ein Abgeordneter kann für Äußerungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandates stehen, mit der Ausnahme verleumderischer Beleidigungen, nicht bestraft werden. Die Immunität ist ebenfalls in Artikel 46 GG geregelt, d.h. er darf für Straftaten nur mit Zustimmung des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.
Die GOBT regelt die speziellen Rechte der Abgeordneten im Bundestag, dazu siehe unten.
Die Fraktion ist in § 10 I der GOBT definiert. Demnach ist eine Fraktion eine Vereinigung von mindestens 5% der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die einer Partei oder Parteien mit gleichgerichteten Zielen angehören, die in keinem Bundesland miteinander in Konkurrenz stehen. Durch die Fraktion kommt es zur Arbeitserleichterung für den einzelnen Abgeordneten, da er sich nicht mit jedem Politikfeld ausführlich beschäftigen muß.[2] Aufgrund der immer komplexeren Probleme wäre dieses auch nicht möglich.[3] Der Abgeordnete durchschaut nur einen Bruchteil des Geschehens und arbeitet meistens nur fleißig in seinem Fachbereich. Der ehemalige SPD-Abgeordnete Dieter Lattmann schätze, daß der Abgeordnete in 90 % der Abstimmungen, die in einer Woche laufen, nicht einmal weiß, worum es geht. Der Abgeordnete ertrinkt in Papier und ist schon deswegen den Weisungen und Aufträgen der Fraktion hoffnungslos ausgeliefert.[4] Der SPD-Abgeordnete Hugo Collet beschreibt es im Dezember 1986 wie folgt[5]:
"Ich weiß nicht, um was es geht, und darum weigere ich mich, an der Abstimmung teilzunehmen". Allein für die Sitzungen am Donnerstag und Freitag habe er 111 Vorlagen mit insgesamt über 1395 Seiten vorgefunden. "Ich wollte aufrütteln. Denn: Wie soll ich mich bei dieser Papierflut sachkundig machen, zumal ich auch noch andere Termine wahrnehmen mußte?"
Mitglieder der Fraktion arbeiten in den einzelnen Ausschüssen und geben die Ergebnisse ihrer Arbeit allen Mitgliedern der Fraktion bekannt. Dadurch ist jeder Abgeordnete relativ gut informiert, ohne sich in alle Themen einarbeiten zu müssen. Er kann sich daher auf bestimmte Themenbereiche spezialisieren, was zu einer professionelleren Arbeitsweise führt.
Außerdem haben die Fraktionen finanzielle Mittel zur Verfügung, die sie zum großen Teil für die Informationsbeschaffung durch Fraktionshilfsdienste ausgeben.
Die einzelnen Spezialisten tragen innerhalb der Fraktion ihre Ergebnisse vor. Die Fraktion faßt dann einen Beschluß. Dieser Beschluß soll bei der späteren Abstimmung im Plenum von allen Mitgliedern der Fraktion getragen werden. Man nennt dieses den sogenannten "Fraktionszwang"[6]. Dieses setzt ein Vertrauen der Fraktionsmitglieder in diejenigen Fraktionsmitglieder voraus, die in den Ausschüssen aktiv sind. Durch den Fraktionszwang soll ein einheitliches Erscheinungsbild der Fraktion nach außen geschaffen werden. Den Bürgern soll ein einheitliches Erscheinungsbild vermittelt werden, damit sie wissen für welche Positionen sie steht. Außerdem ist die Regierung auf feste Mehrheitsverhältnisse angewiesen, um ihre politischen Initiativen durchsetzen zu können. Dieses ist insbesondere bei geringen Mehrheitsverhältnissen der Regierung von Bedeutung.
Die Parteien haben gemäß Artikel 21 GG die Aufgabe an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Dieses erreichen sie, indem sie die unterschiedlichen politischen Vorstellungen und Interessen in der Gesellschaft artikulieren und sie zu politischen Konzepten und Programmen bündeln und Lösungen für politische Probleme suchen. Weiterhin sollen sie in der Öffentlichkeit für ihre Vorstellungen werben und die öffentliche Meinung und die politischen Ansichten der einzelnen Bürger beeinflussen. Dieses kann eine Partei nur durch ihre Mitglieder und insbesondere durch ihre Persönlichkeiten darstellen. Zu diesen Persönlichkeiten zählen die Abgeordneten und Parteifunktionäre.
Parteien bieten den Bürgern auch die Möglichkeit sich aktiv politisch zu betätigen und Erfahrungen zu sammeln, um politische Verantwortung übernehmen zu können. Sie stellen die Kandidaten für die Volksvertretungen in Bund, Ländern und Gemeinden und für das Führungspersonal für politische Ämter. Sie unterstützen als Regierungspartei die politische Führung. Die Oppositionspartei kontrolliert und kritisiert die Regierung und entwickelt politische Alternativen.
Die GOBT regelt die Rechte der Abgeordneten im Bundestag. Demnach haben die Abgeordneten sehr wenige eigene Rechte. Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages müssen von einer Fraktion oder von 5% der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein.
Die Abgeordneten sind nicht nur durch die GOBT in ihren Handlungsmöglichkeiten beschränkt. Weitere Einschränkungen erfolgen durch die Stellung des Abgeordneten in der Partei und der Fraktion.
Die Partei ist zuständig für die Aufstellung der Kandidaten zur Wahl. Will ein Abgeordneter wieder in den Bundestag einziehen, ist er auf die Nominierung durch seine Partei angewiesen. Dieses wird er jedoch nicht erreichen, wenn er in der vergangenen Legislaturperiode häufig gegen die Meinung der Partei gestimmt hat. Das freie Mandat schützt den Abgeordneten nur in der laufenden Legislaturperiode vor einem Mandatsverlust. Es schützt ihn jedoch nicht davor für die nächste Legislaturperiode nicht wieder aufgestellt zu werden.
Kritiker sprechen daher auch von der Legende des freien Mandates. Der an Aufträge und Weisungen nicht gebundene Abgeordnete erhält in der parlamentarischen Wirklichkeit seine Aufträge und Weisungen von seiner Fraktion. Fraktionsordnungen, Geschäftsordnungen, Funktionsträger und Apparate sorgen dafür, daß dieses System funktioniert, daß Anpassung die Regel und Befolgung des Verfassungsauftrages zur Ausnahme wird.[7]

III. Die Reformüberlegungen des Bundestages und die Reformen in bezug auf die Abgeordneten:

a) Die Reformen im Allgemeinen:


Es gibt schon seit der Gründung des Bundestages im Jahre 1949 Überlegungen den Bundestag zu reformieren. Dabei gibt es verschiedene Ansätze den Bundestag zu reformieren. Die einen setzen bei der Erweiterung der Macht des einzelnen Abgeordneten an, die anderen setzen bei der verbesserten Information der Bürger an, um ihre Partizipationsmöglichkeiten zu verbessern.[8] Am 12. April 1984 formierte sich die "Interfraktionelle Initiative Parlamentsreform" (IPR). Sprecherin und Initiatorin dieser Initiative war die Abgeordnete Hildegard Hamm-Brücher von der FDP. Zu Beginn bestand die Initiative aus 54 Abgeordneten. Im Jahre 1989 waren schon 183 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen.[9] Diese Initiative brachte im September 1984 einen Entschließungsantrag in den Bundestag ein, der die Reformüberlegungen sehr deutlich skizziert.[10] Er hat folgenden Wortlaut:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag hält es im Anschluß an die Debatte vom 20. September 1984 für erforderlich, seine Arbeitsweise und öffentliche Wirksamkeit als unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan zu verbessern. Zugleich soll die Stellung der einzelnen Abgeordneten, wie sie sich aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG ergibt, gestärkt werden. Er begrüßt die Initiative des Bundestagspräsidenten, die Stellung des Deutschen Bundestages im Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen und Institutionen deutlich zu machen.
Es soll insbesondere erreicht werden
- eine lebendigere und offenere Gestaltung von Plenardebatten,
- ein verstärktes und wirksameres Kontrollrecht des Parlaments, z.B. durch eine Verbesserung des Frage- und Informationsrechtes, eine aktuellere Befassung des Parlaments mit Kabinettsbeschlüssen usw.,
- weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Wirkungsmöglichkeiten und zur Stärkung des Ansehens des Parlaments und seiner Abgeordneten. Hierzu gehören auch weitere Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten des einzelnen Abgeordneten.
Der Deutsche Bundestag schlägt die Einsetzung einer vom Präsidenten geleiteten Ad-hoc-Kommission "Parlamentsreform" vor. Diese Kommission soll bis zum Frühjahr 1985 die vorliegenden Initiativen und Vorschläge prüfen und daraus konkrete Vorschläge zur Verbesserung der parlamentarischen Arbeit entwickeln.[11]
Bereits 1969 kam es zu der sogenannten "kleinen Parlamentsreform", im Jahre 1980 kam es zu einer weiteren Parlamentsreform und im Jahre 1995 wurde die letzte Parlamentsreform beschlossen. Neben diesen komplexen Reformen kam es immer wieder zu einzelnen Reformen.
Die Parlamentsreform von 1969 führte zu einem stärker orientierten Debattenstil im Deutschen Bundestag. Sie trug vor allem den Strukturbedingungen des parlamentarischen Regierungssystems Rechnung, in dem sich die Opposition einer weitergehenden Handlungseinheit von Regierung und der sie unterstützenden Parlamentsmehrheit gegenübersteht. Die Ausschüsse erhielten ein Selbstbefassungsrecht und können sich seit dieser Zeit mit Themen beschäftigen, auch wenn sie ihnen nicht überwiesen worden sind. Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen Ausschußsitzungen auch öffentlich abzuhalten. Eine wichtige Änderung war auch die Einführung der sogenannten Enquete-Kommissionen. Dadurch war es möglich wissenschaftlichen Sachverstand in die Politikberatungen einfließen zu lassen. Weiterhin wurde der wissenschaftliche Dienst der Bundestagsverwaltung und die persönliche Assistenz durch wissenschaftliche Mitarbeiter für Abgeordnete ausgebaut.[12]
Die Parlamentsreform von 1980 stärkte die Fraktionen im Parlament. Minderheitenrechte, die von 5% der Abgeordneten wahrgenommen werden konnten, wurden den Fraktionen übertragen. Dadurch wurden gleichzeitig die förmlichen Initiativrechte der einzelnen Abgeordneten beschränkt.
Die Parlamentsreform 1995 befaßte sich mit der Verkleinerung des Bundestages, einer Neuregelung des Abgeordnetenrechts und der Abgeordnetenbezüge, einer Reform der Geschäftsordnung, die der parlamentarischen Arbeit vor allem größere Transparenz verleihen soll.
1990 kam es darüber hinaus zu einer Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages.[13] Die erste Lesung von Vorlagen und Gesetzesentwürfen wird seitdem im Regelfall ohne Aussprache gehalten. Damit wurde eine Entlastung des Plenums erreicht. Außerdem wurden Zwischenbemerkungen und Kurzinterventionen mit einer Maximaldauer von drei Minuten eingeführt. Dieses führte zu einer Auflockerung der Debattenbeiträge und gibt den Abgeordneten die Möglichkeit sich außerhalb der vorgesehenen Rednerreihenfolge einzubringen.[14] Eingeführt wurde auch die Befragung der Bundesregierung. Dieses gibt den Abgeordneten die Möglichkeit Fragen zu aktuellen politischen Themen und zur vorangegangenen Kabinettssitzung zu stellen. Für diesen Dialog ist eine Regeldauer von 30 Minuten vorgesehen.[15]

b) Die Reformen in bezug auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestages:


Im folgenden soll auf die einzelnen Reformen ab dem Jahre 1980 eingegangen werden, die die Rechte der Abgeordneten betreffen.
a) Positive Auswirkungen der Reformen für den Abgeordneten:
1. Einberufung des Ältestenrates, § 6 GOBT[16]
Die Einberufung des Ältestenrates kann nun auch von 5% der Mitglieder des Bundestages beantragt werden. Früher war dieses nur von einer Fraktion möglich.
2. Die Kurzintervention, § 27 Abs. 2 GOBT[17]
Die Redeordnung im Deutschen Bundestag ist relativ starr. Der Ablauf der Parlamentsdebatten wird im Ältestenrat besprochen und zwischen den Parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführern abgesprochen. Die Redner werden schon vor der Plenardebatte von den Arbeitsgruppen und -kreisen der Fraktionen unter maßgeblicher Mitarbeit der Parlamentarischen Geschäftsführer und des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes festgelegt. Bei Debatten, die von öffentlichkeitswirksamer Bedeutung sind, erhalten daher prominente Abgeordnete der Fraktion den Vorrang.[18]
Damit dieses starre Gefüge aufgelockert werden kann, wurde in die Geschäftsordnung des Bundestages in § 27 Abs. 2 die Zwischenbemerkung, bzw. Kurzintervention aufgenommen. Die Zwischenbemerkung soll es den Abgeordneten ermöglichen, mit einer kurzen Reaktion auf Debattenbeiträge einzugehen. Dieses gilt insbesondere, wenn sie persönlich in dem Debattenbeitrag angesprochen worden sind. Die Redezeit für die Kurzintervention ist auf drei Minuten begrenzt und damit eine Minute länger als bisher. Weiterhin können die Zwischenbemerkungen jetzt bereits in der ersten Debattenrunde vorgebracht werden.[19]
Vorteil dieser Neuerungen ist, daß es zu lebhafteren Debatten im Plenum kommt. Ein Beispiel dafür ist die Debatte zur Parlamentsreform vom 21. September 1995. Insgesamt wurden bei 13 Rednern 15 Kurzinterventionen zugelassen. Hinzu kamen sieben Zwischenfragen. Es kam zu einem lebhaften Wechselspiel, so daß man von einer Debatte neben der Debatte sprechen kann.[20]
Doch diese Neuerungen hat auch Nachteile. So kommt es durch die Zwischenbemerkungen zu Verzögerungen im Ablauf der Plenarsitzung. Dadurch kommt es wiederum zu Schwierigkeiten mit dem stets sehr gefüllten Terminplan der Abgeordneten. Außerdem haben die Vertreter der Medien Probleme, wenn es zu Verzögerungen in den Plenardebatten kommt. Die Vertreter der schreibenden Presse muß ihren Redaktionsschluß einhalten, die Vertreter von Funk und Fernsehen haben ihren festen Programmablauf.[21]
3. Die §§ 30 bis 32 GOBT, die Erklärungen einzelner Abgeordneter[22]
Einzelne Abgeordnete können Erklärungen zu folgenden Themen abgeben.
- eine Erklärung zur Aussprache, mit der entweder Äußerungen über die eigene Person zurückgewiesen oder eigene Ausführungen richtiggestellt werden können.
- einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung außerhalb der Tagesordnung ohne direkten Bezug auf eine Aussprache.
- eine Erklärung zur Abstimmung.
Diese Erklärungen können nach Schluß, Unterbrechung oder Vertagung einer Aussprache abgegeben werden. Erklärungen nach § 32 GOBT sind außerdem vor Eintritt in die Tagesordnung zulässig. Erklärungen nach § 31 GOBT können nur nach Schluß der Aussprache vor der Abstimmung abgegeben werden.
Bei Erklärungen zur Aussprache (§ 30) kann der Präsident jetzt das Wort auch zur direkten Erwiderung erteilen, wobei ihm der Anlaß der Wortmeldung mitzuteilen ist.
Für alle Erklärungen gilt, daß sie die Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten dürfen.
4. Der § 71 GOBT
Der § 71 Abs. 2 GOBT wurde neu eingeführt. Dieser gibt den Abgeordneten das Recht in Ausschüssen, denen sie nicht als ordentliche Mitglieder angehören, Änderungsanträge zu überwiesenen Vorlagen zu stellen. Dieses hat zur Folge, daß die Abgeordneten die Interessen in ihren Wahlkreisen besser in die Verhandlungen über die Vorlagen einbringen können. Sie können also auch Einfluß nehmen, wenn sie dem Ausschuß nicht angehören, insbesondere da in dieser Phase noch Vorschläge Berücksichtigung finden können.[23]
Bisher mußten befreundete Abgeordnete gebeten werden diese Anträge einzubringen. Das führte dazu, daß diese Anträge zum Teil nicht begründet werden konnten, da dem Abgeordneten die speziellen Kenntnisse fehlten.
Die Rechte der einzelnen Abgeordneten wurden dadurch gestärkt. Allerdings wurde dieses Recht bisher noch nicht wahrgenommen. Dieses liegt unter anderem an dem dicht gedrängten Terminkalender der Abgeordneten.[24]
Der § 71 Abs. 1 stellt ausdrücklich fest, daß fraktionslose Abgeordnete in dem Ausschuß, in dem sie beratendes Mitglied sind, berechtigt sind Anträge zu stellen.[25]
5. Der § 78 Abs. 4 GOBT[26]
Zu Vorlagen, die nur in einer Beratung behandelt werden, können Änderungsanträge nun auch von einem Abgeordneten gestellt werden.
6. Anlage 7[27]
Die Befragung der Bundesregierung. Der Bundestag wollte eine Möglichkeit schaffen, sich über die wöchentlichen Beratungen des Bundeskabinetts im unmittelbaren Anschluß an dessen Sitzungen zu unterrichten. Daher findet in Sitzungswochen mittwochs um 13 Uhr eine Befragung der Bundesregierung statt. Hier können die Abgeordneten an die - dabei im Plenum anwesende - Bundesregierung Fragen zur vorangegangenen Kabinettssitzung, aber auch zu anderen aktuellen politischen Themen stellen. Für diesen Dialog ist eine Regeldauer von 30 Minuten vorgesehen. In der 12. Wahlperiode haben 44 Befragungen stattgefunden.
b) Negative Auswirkungen der Reformen für den Abgeordneten:
1. Der § 20 Abs. 2 GOBT wurde dahingehend geändert, daß der Erweiterung der festgestellten Tagesordnung nicht mehr, wie bisher, von fünf anwesenden Abgeordneten, sondern nur noch von 5% der anwesenden Abgeordneten oder von einer Fraktion widersprochen werden kann.[28]
2. Der Antrag auf Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung gemäß § 42 GOBT kann nur noch von mindestens 5% der anwesenden Abgeordneten oder von einer Fraktion gestellt werden. Bisher konnte dieses ein Abgeordneter mit Unterstützung einer Anzahl Abgeordneter in Fraktionsmindeststärke.[29]
3. Die Beschlußfähigkeit kann gemäß § 45 Abs. 2 GOBT nur noch von einer Fraktion oder von 5% der anwesenden Abgeordneten bezweifelt werden. Bisher konnte diese auch von mindestens 5 anwesenden Abgeordneten bezweifelt werden.[30]
4. Der Abstimmung über nicht verteilte Anträge gemäß § 78 Abs. 2 GOBT kann nicht mehr, wie bisher von 5 Abgeordneten widersprochen werden, sondern nur noch von einer Fraktion oder 5 % der anwesenden Abgeordneten.[31]
5. Anlage 4 Nr. 13[32]
Gemäß Satz 1 kann jeder Abgeordnete in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Bisher bestand die Möglichkeit für jede Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zu stellen.
c) Die Rechte des einzelnen Abgeordneten nach der GOBT
Dem einzelnen Abgeordneten sind nur wenige Rechte geblieben, die er alleine geltend machen kann. Dieses sind:[33]
- Änderungsanträge in zweiter Beratung zu Gesetzesentwürfen einbringen, bei anderen Vorlagen auch in einer abschließenden Beratung (§§ 78, 82 Abs. 1 GOBT)
- Einzelfragen zur mündlichen und schriftlichen Beantwortung stellen (§ 105 GOBT)
- sich an Aussprachen und an Abstimmungen beteiligen (§ 27 GOBT)
- Erklärungen zur Aussprache, zur Abstimmung und Außerhalb der Tagesordnung abgeben und zur Geschäftsordnung sprechen (§§ 29 bis 32)
- Alle Akten einsehen, die sich in der Verwaltung des Bundestages oder eines Ausschusses befinden (§ 16 GOBT)
- Nach der Eröffnung aber vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung eine Änderung der Tagesordnung beantragen (§ 20 Abs. 2 GOBT)
- Vor Abstimmungen eine Teilung der Frage beantragen (§ 47 GOBT)
Diese Rechte werden jedoch von den Fraktionsgeschäftsordnungen eingeschränkt. Der Abgeordnete muß seine Fraktion über seine geplanten Aktivitäten informieren. Die Teilnahme an den Debatten unterliegt dem Reglement der Fraktionen, so daß auch hier keine eigenständigen Aktivitäten des einzelnen Abgeordneten zu erwarten sind.[34]

IV. Die Stellung und Rechte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Vergleich zum amerikanischen Kongreß:


Der amerikanische Kongreß ist in zwei Häuser geteilt, dem Repräsentantenhaus und dem Senat. Im folgenden soll insbesondere auf die Abgeordneten im Repräsentantenhaus näher eingegangen werden.
Das Repräsentantenhaus ist hierarchisch strukturiert und formell organisiert. Es gibt eine strikte Arbeitsteilung, so daß es zu einer Spezialisierung kommt. Die Repräsentanten und die Senatoren haben als Teil der Bundesregierung nationale Interessen zu vertreten.
Da sie auf lokaler bzw. einzelstaatlicher Ebene gewählt werden, setzen sie sich mehr für die Anliegen ihrer Wähler als für die Parteiinteressen ein. Sie stehen daher in einem ständigen Interessenkonflikt, der jedoch zumeist zugunsten der Interessen der Wähler ausgeht, da die Abgeordneten an ihre Wiederwahl denken müssen. Dieses liegt darin begründet, daß die Legislaturperiode nur zwei Jahre beträgt. Sollen unpopuläre Entscheidungen getroffen werden, die jedoch im nationalen Interesse sind, so kann es vorkommen, daß diese Entscheidungen nicht getroffen werden, um die eigenen Wähler nicht zu verprellen und damit die eigene Wiederwahl zu gefährden.
Eine weitere Abhängigkeit besteht dadurch, daß der Wahlkampf der Abgeordneten von Personen oder/und Interessengruppen finanziert wird. Eine Finanzierung durch die Partei wie sie in Deutschland bekannt ist gibt es in den USA nicht. Die Partei stellt lediglich Meinungsumfragen, Strategieberatung oder Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Durch diese Art der Finanzierung nehmen die Interessengruppen auch Einfluß auf "ihren" Kandidaten, insbesondere wenn dieser wieder kandidieren will. Innerhalb ihres Wahlkreises besteht eine große persönliche Anhängerschaft, so daß Entscheidungen gegen diese Interessen ebenfalls eine Wiederwahl stark gefährden würde. Der Erfolg der Repräsentanten wird daran gemessen, was dieser zum persönlichen Nutzen der Anhängerschaft im eigenen Wahlbezirk erreicht hat. Sie müssen daher ein möglichst hohes Maß an staatlichen Förderungen und Zuschüssen für ihren Heimatbezirk durchsetzen.
Da die Repräsentanten daran gemessen werden, was sie für ihren Heimatbezirk erreicht haben, kommt es im Repräsentantenhaus häufig auch innerhalb der Partei zu unterschiedlichen Abstimmungsverhalten. Eine Fraktionsdisziplin wie sie in Deutschland bekannt ist, existiert im Repräsentantenhaus nicht. Somit spielen im System der USA die Konstellation der Persönlichkeiten (des Präsidenten und der politischen Führer im Kongreß) sowie die Konstellation der verschiedenen Politikinhalte eine bedeutsamere Rolle als die Parteikonstellation. Es kommt auch häufig vor, daß sich fraktionsübergreifende Arbeitsgruppen bilden, die sich für einen bestimmten Themenbereich einsetzen.[35]
In der Arbeit im Repräsentantenhaus steht den Abgeordneten eine große Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung. So hat jeder Abgeordnete in Amerika mindestens 11 Mitarbeiter.[36] Diese bereiten alle Aktivitäten des Abgeordneten vor und sammeln Informationen über die Aufgabenbereiche des Abgeordneten. Diese Mitarbeiter werden aus der Staatskasse bezahlt. Hier besteht ein gravierender Unterschied zur Arbeitsweise der Deutschen Abgeordneten. Gerade in den 70er Jahren wurden Hilfseinrichtungen für die Abgeordneten verbessert und ergänzt. Dieses führte zu einer Stärkung der Legislative gegenüber der Exekutive.
Etwas anders sieht es im Senat aus. Die Senatoren werden zunächst einmal für eine längere Periode gewählt, nämlich sechs Jahre. So können schon einmal unpopuläre Entscheidungen, zumindest in der Anfangszeit der Periode, getroffen werden. Außerdem sind sie unabhängiger von einer großen persönlichen Anhängerschaft. Den Senatoren wird zugebilligt sich mehr mit der Gesetzgebung zu beschäftigen als mit dem ständigen Wahlkampf. Sie können daher auch schon einmal längere Zeit von ihrem Wahlkreis entfernt bleiben und sich in Washington, D.C. um ihre Aufgaben kümmern.

VI. Die Tätigkeit des Abgeordneten und die Faktoren, die ihn beeinflussen:


Die Tätigkeit der Abgeordneten wird von vielen Faktoren beeinflußt. Zum einen von den gesetzliche Regelungen, zum anderen von der Fraktion, der Partei, den Interessengruppen und natürlich dem Bürger. Diese Faktoren sind im Zusammenhang zu betrachten, wenn über eine Reform des Deutschen Bundestages diskutiert wird. Es ist daher eine sehr komplexe Materie, auch wenn nur der Aufgabenbereich der Abgeordneten verändert werden soll, sind Eingriffe in vielen anderen Punkten Voraussetzung. Es muß daher aus neuen Reformmethoden eine Reformstrategie entwickelt werden.[37]
Es ist zwischen verschiedenen Reformmöglichkeiten zu unterscheiden. Zum einen gibt es Reformen, die die Arbeit der Abgeordneten im Bundestag direkt betrifft. In diesem Zusammenhang müssen die Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages untersucht werden. Weitere Reformen die den Abgeordneten betreffen sind bei Änderungen des Wahlgesetzes, z.B. durch Herabsetzung des Wahlalters, der GOBT, wenn die Fraktionen und Ausschüsse betroffen sind und auch innerhalb der Parteien durch die Änderung des Parteiengesetzes, z.B. bei der Aufstellung der Kandidaten, möglich.[38] Entscheidend ist eine Veränderung des Verhältnisses zwischen den Repräsentierenden zu den Repräsentierten untereinander.[39] Zu untersuchen ist daher das Parlamentsverständnis der Abgeordneten und der Bürger.
Als Leitbegriffe für die Parlamentarismusforschung dienen die "Effizienz", "Transparenz" und "Partizipation". Effizienz in der Parlamentarismusforschung bedeutet, die Frage nach der inneren Leistungsfähigkeit der Einzelinstitute des Regierungssystems. Dieses sind z.B. Arbeitsteilung, Spezialisierung, Wissenschaft, Sachverstand, Organisation, Verwaltung, Management, Kompetenz, Amtsbefugnis und Sachautorität. [40] Transparenz bedeutet vor allem mehr Durchsichtigkeit des Herrschaftsverbandes sowie der darin vollzogenen Willensbildungsprozessen. Hinzu kommen Aspekte wie sachlicher (Problemtransparenz), prospektiver (Planungstransparenz) und historischer (Geschichtstransparenz).[41] Partizipation bedeutet, daß Bürger am politischen Prozeß teilhaben. Thaysen unterscheidet zwischen drei Ebenen:
- Die direkte Teilhabe der Bürger, z.B. durch Eingaben an den Deutschen Bundestag
- Die unmittelbare Teilhabe der Abgeordneten am parlamentarischen Prozeß, z.B. durch den Einfluß auf Fraktionsentscheidungen
- Die Teilhabe des Deutschen Bundestages am politischen Gesamtprozeß, z.B.: durch Teilhabe der Mitglieder des Bundestages an den Entwürfen der Regierung im Stadium des Referentenentwurfes.[42]
Zu bedenken sind auch die Einflüsse durch den Bürger. Zur Einführung dienen einige Aussagen,[43] die immer wieder in der Bevölkerung auftauchen. Dagegen stehen Argumente, die es zu bedenken gilt. Aus den folgenden Aussagen wird deutlich, daß eine Parlamentsreform sich nicht so einfach darstellt, wie es in manchen Stammtischdiskussionen erscheint.
- Die Bundestagsabgeordneten sollen sich unter Berufung auf das freie Mandat als Einzelpersönlichkeiten darstellen und sich nicht als "Stimmvieh" mißbrauchen lassen. Wenn sie dann wirklich gegen ihre Fraktion stellen, ist von Führungskrisen und "Spaltpilzen" die Rede.
- Nur wenige der Abgeordneten sind Experten. Es sollten jedoch alle Experten für alle anfallenden Fragen im Parlament sein. Da nicht jeder Abgeordnete in allen Problemen Experte sein kann (übrigens auch andere Bürger nicht), sind die Ausschüsse eingerichtet worden, in denen die Abgeordneten nach Eignung sitzen. Zudem wurden Enquete-Kommissionen eingerichtet, in denen auch Wissenschaftler sitzen.
- Die Abgeordneten sollen bei jeder Gelegenheit im Plenum präsent sein, sie sollen aber auch Wahlkreise betreuen und vielerlei andere Arbeit erledigen. Nicht zur Kenntnis genommen wird dabei, daß auch für einen Abgeordneten der Tag nur 24 Stunden hat und das die tatsächliche Arbeit in den Ausschüssen vorgenommen wird..
Die Faktoren, die die Tätigkeit der Abgeordneten beeinflussen und somit zu Reformvorschlägen führen, sollen im folgenden näher beleuchtet werden. Dazu dienen politikwissenschaftliche Texte und Aussagen der Politiker selbst.[44]

1. Die Abgeordneten:


Die Abgeordneten selbst wollen mehr Akzeptanz seitens der Bevölkerung erfahren. Zum anderen wollen sie im Bundestag qualifiziert an den politischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Eine Befragung der Abgeordneten im Jahre 1984 ergab folgendes:[45]
- Mehr persönliche Rechte als Abgeordnete wünschen sich 89 %
- Eine Verbesserung des Ansehens des Bundestages durch einen verbesserten Debattenstil erhoffen sich 80 %
- Ein allgemeines und offengehaltenes Rederecht wünschen sich fast 80 %
- Informationen über Kabinettsbeschlüsse zuerst im Parlament vor Pressekonferenzen wünschen 80 %
- Bessere Informations- und Kontrollrechte wünschen sich 74 %
- Mehr persönliche Initiativrechte wünschen sich 54 %

Die Abgeordneten haben verschiedene Vorschläge gemacht um diese Ziele zu erreichen.
Um eine bessere Akzeptanz zu erreichen haben sie folgende Vorschläge unterbreitet:
Der Bundestag hat in der laufenden 13. Legislaturperiode eine Verkleinerung des Bundestages von derzeit 656 Abgeordneten (durch Überhangmandate hat sich die Zahl in der 13. Wahlperiode auf 672 erhöht) auf 598 ab dem Jahr 2002 beschlossen. Dadurch soll eine Verbesserung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Parlamentsarbeit erreicht werden. Der einzelne Abgeordnete hat durch die Verringerung der Anzahl mehr Einfluß. Auch Kompromisse lassen sich einfacher aushandeln, wenn weniger Abgeordnete an den Verhandlungen teilhaben. Außerdem soll die Verkleinerung ein Zeichen für die Bevölkerung sein, daß der Bundestag in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu Einsparungen bereit sei.
Diese Reform hat jedoch auch zur Kritik geführt. So steigt der Betreuungsaufwand für die Wahlkreise bei den einzelnen Abgeordneten, was zu einem Verlust der Bürgernähe führt. Gerade die kleineren Fraktionen erleiden durch die Verkleinerung des Parlaments Nachteile, da sie mit weniger Abgeordneten dennoch die Präsenz in den Ausschüssen gewährleisten müssen. Dieses führt zu einer weiteren Mehrbelastung der Abgeordneten. Im Vergleich zu anderen Ländern haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages schon jetzt mehr Einwohner zu vertreten. Durch die Verkleinerung kommt es daher zu einer weiteren Verschlechterung dieses Verhältnisses.
Zusammenfassend führt die Verkleinerung zu einer Mehrbelastung der Abgeordneten und zu einer Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Bürgern und Abgeordneten. Diese Kritik wurde schon 1969 von Bundestagsabgeordneten geäußert.[46]
Um eine eigene Qualifizierung zu erreichen haben sie folgende Vorschläge unterbreitet:
Ein Ausbau des Mitarbeiterstabes für den einzelnen Abgeordneten, um die Arbeit, insbesondere die Informationsbeschaffung, des Abgeordneten zu erleichtern. Der Abgeordnete soll vor allem auch von Nebensächlichkeiten, wie z.B. Vereinbarungen von Terminen, Zusagen, Absagen, usw., entlastet werden, damit er sich mehr mit den originären Aufgaben eines Abgeordneten widmen kann.[47] Dann kann er die politische Diskussion in der ganzen Breite verfolgen, Zusammenhänge erkennen und gegebenenfalls auch den Willensbildungsprozeß nachhaltig beeinflussen.[48]
In diese Richtung geht auch der Vorschlag verstärkte Informations-, Auskunfts-, und Aktenvorlagepflichten der Regierung gegenüber dem Bundestag und vor allem gegenüber parlamentarischen Minderheiten und einzelnen Abgeordneten festzuschreiben.[49] Eine umfassende Information des Abgeordneten versetzt ihn in die Lage, eigene Aktivitäten und Änderungsvorschläge einzubringen.
Weiterhin wird gefordert, daß die Bundesregierung die Abgeordneten über die Vorbereitung von Gesetzen sowie über politisch bedeutsame Verordnungen, Planungskonzepte, Vorgänge und Vorhaben im Bereich der Europäischen Gemeinschaft und der Außenpolitik frühzeitig und vollständig zu unterrichten. Der Grund für diese Forderung liegt darin begründet, daß je früher die Abgeordneten informiert werden, desto mehr Chancen haben sie noch Änderungsvorschläge einzubringen. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich schwieriger, da in der Bevölkerung und Interessengruppen Erwartungshaltungen entstehen, wenn die Ideen schon in der Presse veröffentlicht worden sind.[50]

2. Die Fraktion:


Die Fraktionen können eine Plenardebatte erzwingen und stark auf die Tagesordnung des Bundestages einwirken. Sie können Anträge stellen und wirken auf die Rednerreihenfolge ein. Sie bestimmen wer und wie lange jeder im Plenum reden darf. Sie haben somit große Einflußmöglichkeiten. Es wird daher auch von einem Fraktionsparlament gesprochen. Die Aufgabenbereich, die die Fraktionen nach innen und außen haben, werden in den Geschäftsordnungen der Fraktionen geregelt.[51]
Die Abgeordneten des Bundestages sind üblicherweise Mitglied einer Fraktion. Formell sind alle Abgeordneten in der Fraktion gleichberechtigt. Eine genauere Untersuchung ergibt jedoch, daß die Einflußmöglichkeit von Abgeordneten davon abhängen, welchen Status er in der Fraktion einnimmt. Außerdem hängt es davon ab, welchen Rückhalt er in Fraktions-, Partei- und Interessengruppierungen hat und ob er für ein bestimmtes Thema zuständig ist und als Experte anerkannt ist.[52] Die Position eines Abgeordneten innerhalb der Fraktion wird in der Regel langsam ausgebaut. So haben wiedergewählte Mandatsträger bei der Besetzung der Ausschüsse den Vorrang vor neu gewählten Mandatsträgern. Weiterhin ist von Bedeutung, daß der Abgeordnete in seinem Ausschuß Fachwissen aufweisen kann, sich jedoch auch für andere Tätigkeiten und Aufgabengebiete interessiert ohne gleich Experte zu sein.[53]
Die politische Führung und Geschäftsführung der Fraktion liegt beim Vorstand. Dieser wird auf der Fraktionsversammlung in geheimer Wahl gewählt. Der Vorstand einer Fraktion besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden und dem geschäftsführenden Vorstand. Der Vorstand der CDU/CSU Bundestagsfraktion in der 12. Wahlperiode setzt sich wie folgt zusammen:[54]
- Fraktionsvorsitzender
- Erster stellvertretender Vorsitzender
- 7 Stellvertretende Vorsitzende
- Erster Parlamentarischer Geschäftsführer
- Parlamentarischer Geschäftsführer und Stellvertreter des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers
- 2 weitere Parlamentarische Geschäftsführer
- 2 Justitiare
Diese bilden den geschäftsführenden Vorstand. Hinzu kommen:
- Vorsitzende der 21 Arbeitsgruppen und der 5 "sonstigen Gruppen"
- 13 Beisitzer
Auch innerhalb der Fraktion gibt es eine Hierarchie. In der CDU/CSU Fraktion kann zwischen drei Ebenen unterschieden werden.
1. der Vorsitzende und des ersten Parlamentarische Geschäftsführer;
2. der geschäftsführende Vorstand;
3. der erweiterte Vorstand
Der Vorsitzende und der erste Parlamentarische Geschäftsführer sind zusammen mit ihren ersten Stellvertretern das Führungsquartett der Fraktion. Sie haben einen enormen Einfuß, da es an nahezu allen zentralen Koordinations- und Entscheidungsgremien teilnehmen. Sie vertreten die Fraktion auch in der Koalitionsrunde. Dieses von vielen Abgeordneten bezeichnete "Geschäftsführerparlament" wird auch kritisiert, da im täglichen Geschäft das Kriterium der Effizienz die Kriterien der Transparenz und Partizipation in den Hintergrund drängen. Dadurch werden die Handlungsspielräume der Abgeordneten eingeschränkt. Die Kreativität der Arbeit der Abgeordneten und die Lebendigkeit der Debatten wird durch Reglementierungen der Geschäftsführer beeinträchtigt [55]
Die Fraktion ist das Bindeglied zur Partei. Sie trägt im Sinne der Partei zur parlamentarischen Willensbildung bei, indem sie deren Programme konkretisiert und durchzusetzen trachtet.[56] So wird häufig die Geschlossenheit der Fraktion angemahnt, damit die Fraktion im Außenverhältnis einheitlich auftritt. Abgeordnete sollen möglichst auf abweichende Meinungen in der Öffentlichkeit verzichten.[57]
Der geschäftsführende Vorstand bespricht formlos aktuelle Probleme, führt aber auch Grundsatzdiskussionen zu komplexen Themenbereichen. Es werden Vorentscheidungen getroffen und politische Weichen gestellt[58], gegen die der "einfache" Abgeordnete nur selten Alternativvorschläge einbringen kann.
Der gesamte Vorstand berät schließlich über die Redner, die die Meinung der Fraktion im Plenum vertreten. Die Meinung des Vorstandes der Fraktion setzt sich aus den Vorgaben des geschäftsführenden Vorstandes und der Berichterstatter aus den Ausschüssen zusammen.
In der Fraktionssitzung hat der "einfache" Abgeordnete dann kaum noch eine Chance seine Ideen vorzubringen. Insbesondere dann nicht, wenn er bereits in den Ausschüssen unterlegen ist[59], obwohl formell die Fraktionsversammlung die zentralen Wahl- und Beschlußorgane sind. Tatsächlich werden die Entscheidungen schon vorher in der oben dargestellten hierarchischen Struktur vorbereitet.[60]
Allerdings können sich die Abgeordneten auf diesen Sitzungen, über ihre Spezialaufgaben hinaus, über Richtung und Kontext der Fraktionspolitik informieren und versuchen auf diese einzuwirken.[61] Dieses ist insbesondere dann möglich, wenn es sich nicht um ein Ergebnis aus einem Arbeitskreis handelt.[62] Die Fraktionen haben auch einen Mitarbeiterstab zur Verfügung, der allen Mitgliedern zur Verfügung steht. Damit können sich die Abgeordneten weitere Informationen beschaffen. Dieses ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da die Arbeit im Parlament im Laufe der Jahre immer komplexer geworden ist und kein Parlamentarier ein Allroundtalent sein kann.[63]
Abschließend wird auf diesen Sitzungen über die Redner und Rednerreihenfolge im Plenum beschlossen. Wird ein "einfacher" Abgeordneter nicht von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen und vertritt er auch keine Interessengemeinschaft, dazu zählt z.B. die Mittelstandsvereinigung der CDU, so hat er kaum eine Chance zu diesem Thema im Plenum zu sprechen.
Die Fraktionsmitglieder müssen der Fraktionsführung ihre parlamentarischen Absichten ankündigen (so z.B. Anträge, Anfragen, Reden im Plenum, usw.).[64] Dieses dient dazu sicherzustellen, daß die Initiativen der einzelnen Abgeordneten mit den Richtlinien der Partei und der gesamten Arbeit der Fraktion übereinstimmen oder ihnen zumindest nicht widersprechen.[65]
Die Fraktion entlastet den einzelnen Abgeordneten durch Arbeitsteilung. Gleichzeitig werden den Abgeordneten jedoch auch Rechte genommen, in dem sie weniger Einfluß auf die politische Willensbildung haben. So können sie nicht frei darüber entscheiden, ob sie im Plenum zu einem bestimmten Thema reden. Auch Anträge können nur von einer Fraktion oder 5% der Abgeordneten eingebracht werden. Dazu ist die Unterschrift des Fraktionsvorsitzenden oder Stellvertreters mit dem Zusatz "und Fraktion" ausreichend.[66] Der einzelne Abgeordnete hat somit wenig Rechte.
Das BVerfG stärkte jedoch 1989 die Rechte der fraktionslosen Abgeordneten. So dürfen fraktionslose Abgeordnete nicht von der Ausschußarbeit im Bundestag ausgeschlossen werden. Außerdem haben sie ein Antrags- und Rederecht in den Ausschüssen. Fraktionslose Abgeordnete bilden jedoch die absolute Ausnahme im Parlament. Weiterhin können sich mindestens 5 Abgeordnete zu einer Gruppe zusammenschließen.

3. Die Partei:


Auch die Parteien stehen in der Kritik. So wird von der Überdehnung der Parteiendemokratie gesprochen oder ihrer Abkopplung vom Volkssouverän.[67]
Die Parteien haben acht zentrale Funktionen im System der Bundesrepublik:[68]
- Einflußnahme auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung
- Mitwirkung an der politischen Bildung
- Förderung der politischen Beteiligung der Bürger
- Heranbildung von politischem Führungspersonal
- Rekrutierung von Kandidaten
- Einflußnahme auf Parlament und Regierung
- Eingabe politischer Zielvorstellungen in die staatliche Willensbildung
- Sorge für die ständige lebendige Verbindung zwischen Volk und Staatsorganen
Die innere Ordnung der Parteien ist ebenfalls demokratisch organisiert. Es wird von einer Willensbildung von unten nach oben ausgegangen, wobei alle Parteimitglieder die Basis bilden. Die verschiedenen Ebenen der Parteien wählen Delegierte bzw. die Kandidaten, die dann zur Wahl (Bundestag, Landtag, usw.) aufgestellt werden und für die Partei in den Bundestag einziehen. Die Kandidatenauslese für den Bundestag findet somit in jeder Organisationseinheit der Partei statt. Sie hat damit einen erheblichen Einfluß auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente.
Gerade diese Monopolstellung der Parteien bei der Kandidatenaufstellung wird kritisiert, da nur ca. 4 % der Wähler Mitglieder von Parteien sind. Ein unabhängiger Kandidat kann nur dann ein Mandat erlangen, wenn er in dem ihm belassenen Bereich in der relativen Mehrheitswahl (Erststimmen) die meisten Stimmen auf sich vereinigt, was mit Ausnahme in der ersten Wahlperiode des Deutschen Bundestages, kein unabhängiger Kandidat je geschafft hat.[69] Über die Zweitstimmen hat ein unabhängiger Kandidat keine Möglichkeit gewählt zu werden. Bei der Listenwahl (Zweitstimmen) wird kritisiert, daß die Parteien eine feste Kandidatenreihenfolge festlegen, auf die der Wähler keinen Einfluß mehr hat. Als Reformvorschlag wird dazu eingebracht, diese Listen zu öffnen, d. h. die Wähler können von der festen Reihenfolge abweichen und einem beliebigen Kandidaten der Liste ihre Stimme geben.[70] Dieses wird übrigens für die Wahl des bayrischen Landtages praktiziert.
Weiterhin dienen die Parteien als Kommunikationskanäle. Sie aggregieren und artikulieren den Volkswillen durch ein strukturiertes Angebot politischer Offerten und durch das Aufspüren von Problemen und Interessen. Sie sorgen für eine Kommunikation zwischen Volk zu den Staatsorganen und von den Staatsorganen zum Volk. Mandatsträger kommen dem kommunikative Kontakt nach, in dem sie in ihrer Partei, an der Basis und sonstigen Parteiveranstaltungen, von ihrer Tätigkeit berichten. Die Parteien kommen dieser Kommunikation nach, in dem sie ihre Positionen im zentralen politischen Entscheidungssystem ständig öffentlich verdeutlichen.
Diese Kommunikation kann jedoch auch in eine falsche Richtung verlaufen. Dieses ist immer dann der Fall, wenn die Abgeordneten als Rechtsberater von der Bevölkerung mißbraucht werden. Einige Abgeordnete setzen sich fast ausschließlich für die regionalen Interessen ihres Wahlkreises ein, vernachlässigen dabei aber die globalen politischen Aufgaben. Diese Auffassung von der Tätigkeit eines Abgeordneten hat zur Grundlage, daß viele nur über die Landesliste einer Partei ins Parlament kommen. Die Plazierung auf der Landesliste hängt zum Teil davon ab, welche Aktivitäten die Abgeordneten für den Wahlkreis vorweisen können.[71] Man erwartet von den Abgeordneten (Omni-) Präsenz bei Veranstaltungen und (Omni-) Potenz bei der Erfüllung von Anliegen der Bürger. Daher üben die meisten Abgeordneten auch keinen Beruf neben ihrer Abgeordnetentätigkeit aus, obwohl dieses theoretisch möglich wäre. Allerdings käme dann die Parteiarbeit vor Ort zu kurz, was eine Wiederaufstellung gefährden würde.[72]

4. Die Interessengruppen:


Interessengruppen fassen einzelne Bestrebungen und Interessen zusammen und machen diese auch geltend. Sie repräsentieren die Staatsbürger, die sich in den Organisationen zusammenschließen, auf einem Teilbereich ihrer gesellschaftlichen und politischen Interessen. Die Verbände sind damit wichtige Träger politischer Willensbildung. Sie bieten sich Parlament und Regierung als Gesprächspartner an, um ihre Interessen durchzusetzen. Parlament und Regierung sind an den Verbänden als Gesprächspartner interessiert, da diese eine große Sachkenntnis in ihrem Bereich einbringen können.[73] Es werden zu jedem Themenbereich auch immer mehrere Interessengruppen gehört, so daß Sachverstand einbezogen wird und die eingebrachten Interessen gegeneinander abgewogen werden können.[74]
Die Interessengruppen, dazu zählen z.B. Arbeitgeberverbände oder Arbeitnehmerverbände, versuchen auf einzelne Abgeordnete Einfluß zu nehmen oder versuchen den Einfluß im Parlament direkt im Bundestag auszuüben, in dem sie selbst als Abgeordnete kandidieren. Auch auf Parteien und Fraktionen wird von den Interessenverbänden Einfluß genommen.[75] Die Parteien profitieren von dieser Zusammenarbeit durch Mitgliederzuwachs und Spenden, während die Verbände auf die politische Willensbildung der Parteien Einfluß nehmen können. Grenzen werden den Verbänden innerhalb der Partei durch andere Interessengruppen aufgezeigt.[76]
Sie haben weiterhin die Möglichkeit in Beiräten und Kommissionen bei Bundesministerien und Behörden mitzuarbeiten und sie haben Anhörungschancen im Referentenstadium der Gesetzgebung.[77] Sie nutzen natürlich auch andere Formen der Einflußnahme, so z.B. über die Presse oder durch weitere Rekrutierung von Mitgliedern, die diese Meinung dann transportieren.
Die Einflußnahme auf einzelne Abgeordnete verliert immer mehr an Bedeutung. Dieses ist die Folge der schwindenden Machtbefugnisse der Abgeordneten. Da sich die Machtbefugnisse der Fraktionen in den letzten Jahren ständig erweitert haben, nehmen die Interessenverbände nun gesteigerten Einfluß in den Fraktionen selbst. Immer mehr Vertreter von Interessengruppen sind auf den Parteienlisten zu finden.[78] Diese haben dann den Vorteil, auf den Mitarbeiterstab der Interessengruppe zurückgreifen zu können. Dort wird ihnen ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und/oder eine Sekretärin zur Verfügung gestellt. Dadurch haben sie einen Informationsvorsprung, den sie in der Diskussionsphase nutzen können.[79]

5. Die Medien:


Die Medien spielen eine gewichtige Rolle in der politischen Landschaft. Sie können durch ihre Berichterstattung Abgeordnete (Fraktionen und Parteien) und die Bürger beeinflussen. In der Familie wird über die Nachrichten gesprochen. Dadurch, daß die Zeitung, der Rundfunk oder das Fernsehen berichtet, wird das Parlament inmitten der Familie zum kritisierten oder helfenden Etwas, das real angesprochen werden kann, über das zu reden es sich lohnt. "Die da in Bonn sind ansprechbar, sind weniger fern, diese Repräsentanten der Demokratie."[80]
Kritisiert wird von den Abgeordneten, daß von den Medien nicht ausgewogen über die parlamentarischen Vorgänge berichtet wird. Der Abgeordnete Moersch nennt als Beispiel, daß bei der Fragestunde im Bundestag nicht der Fragesteller erwähnt wird, sondern der Initiator der Regierungsantwort.[81] Die Berichterstattung über die Regierungsmitglieder ist weit häufiger und ausführlicher als über die Tätigkeit und Reden der Abgeordneten des Parlaments. Dadurch erscheint die Tätigkeit des Abgeordneten weit weniger attraktiv.[82]
Weiterhin berichten die Medien über den leeren Plenarsaal des Bundestages, als ob das vollste Parlament auch gleichzeitig das fleißigste sei. Die Journalisten als ständige Beobachter kennen die Arbeitsweise des Bundestages, berichten gleichwohl, wider besseren Wissens, über diese Dinge, da sich derartige Themen gut verkaufen lassen.[83] Im Gegensatz dazu berichteten die Fernsehanstalten z.B. nicht über die Selbstverständnisdebatte, mit der Begründung, daß bei der Öffentlichkeit kein Interesse an diesem Thema bestünde.[84]
Auch die Medienvertreter selbst sind häufig nicht im Plenarsaal anzutreffen. Sie berichten über die Geschehnisse, in dem sie sich Aufzeichnungen ansehen. Die Berichte werden verfaßt, ohne die Atmosphäre im Plenarsaal selbst wahrzunehmen.[85]
Aufgabe der regionalen Medien sollte es sein über die Tätigkeit ihres Abgeordneten zu berichten, um auf diese Weise eine Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern herzustellen. Dieses dient der Information und der Kontrolle der Tätigkeit des Abgeordneten und damit der Demokratie.

6. Die Bürger:


Die Unzufriedenheit der Bürger mit dem Parlament und den Abgeordneten drückt sich in den Begriffen "Politikverdrossenheit" bzw. "Politikerverdrossenheit" aus. Diese Begriffe sind jedoch nicht immer fundiert begründet. Vielfach liegt dieses daran, daß die Bürger nicht sehr gut über die Funktionsweise des Parlaments und die Tätigkeit der Abgeordneten informiert sind. Halbwegs fundierte Kenntnisse haben nur ca. ein Fünftel bis ein Drittel der Bevölkerung.[86] Die Enttäuschungen der Bürger resultieren zum großen Teil aus Irrtümern und Mißverständnissen. Folgende Aussagen tauchen immer wieder auf[87]:
- Abgeordnete müßten in jeder Hinsicht, auch moralisch, etwas besonderes sein.
- Sie müßten überall anwesend sein, alles wissen und können, und vor allem müßten sie dauernd der Meinung ihrer Zuhörer sein.
- Ein Abgeordneter habe Weisungsbefugnisse gegenüber Behörden und könne selbst an Gerichtsurteilen etwas ändern, da er große Macht besitze.
- Er könne ohne Rücksicht auf Mehrheiten, erzielte Kompromisse und parlamentarische Positionen durchsetzen.
- Er verfüge über einen großen Stab, eine umfangreiche Infrastruktur, enorme finanzielle Möglichkeiten und viele Privilegien.
- Die Abgeordneten verdienten bei einer nicht sonderlich anspruchsvollen oder zeitaufwendigen Tätigkeit zu viel und sännen trotzdem dauernd auf weitere Gehaltserhöhungen.
- Leere Plenarsäle zeugten von Faulheit, Auftritte bei Festen im Wahlkreis von der unsoliden Amtsauffassung der Parlamentarier.
- Und vor allem kümmerten sich Abgeordnete um den Kontakt zur Bevölkerung eigentlich nur vor Wahlen und stellten ansonsten, von Lobbyisten vereinnahmt, die Interessen des Volkes zugunsten anderer Interessen systematisch hinten an.
Damit diese Mißverständnisse aus der Welt geräumt werden können hat Patzelt folgende Reformvorschläge erarbeitet[88]:
- Kritik am Kenntnisstand und Erwartungshorizont der Bürger
- Offensives Informieren von Abgeordneten über die Alltagswirklichkeit ihres Berufs
- Größere journalistische Anstrengungen im Bereich der Politikvermittlung und der politischen Bildung
- Eine Parlamentarismusforschung, die sich in praktischer Absicht des Wurzelwerks der Parlamente annimmt
Weiterhin beeinflussen die Bürger den Abgeordneten durch die Gründung von Bürgerinitiativen, Projekt- und Selbsthilfegruppen. Diese Initiativen wirken im Vorfeld politischer Entscheidungen und sind mittlerweile als Form bürgerschaftlicher Beteiligung anerkannt. Sie verbreiten ihre Ansichten durch alternative Presseorgane und auch durch die Massenmedien.[89] Die Abgeordneten sollen auf diese Weise beeinflußt werden und eine Entscheidung im Sinne der Bürgerbewegung treffen. Insoweit kann nicht von einer Politikverdrossenheit gesprochen werden. Vielmehr beschäftigen sich die Bürger lieber mit einem Themenbereich sehr intensiv und wollen sich nicht mit allen Themenbereichen des politischen Lebens beschäftigen, wie dieses die Parteimitglieder und insbesondere die Abgeordneten tun müssen.

VI. Analyse und Bewertung:


Der einzelne Abgeordnete hat im Deutschen Bundestag relativ wenig eigene Rechte. Es gibt eine Übertragung von Rechten an die Fraktionen. Der Abgeordnete kann nur an Einfluß gewinnen, wenn er sich in der Fraktionshierarchie hocharbeitet. Dennoch gilt es zu bedenken, daß der Deutsche Bundestag arbeitsfähig bleiben muß. Grundlegende Änderungen sind daher nicht möglich.
Wie sich in Amerika zeigt können Anträge dadurch verhindert werden, in dem das unbegrenzte Rederecht überstrapaziert wird. So gab es schon Reden, die 24 Stunden in Anspruch nahmen. Ich bin daher der Ansicht, daß eine Aufhebung der Redezeitbegrenzung verfehlt wäre. Auch die Einführung von völlig freien Wortmeldungen halte ich für verfehlt. Allerdings sollte man darüber Nachdenken, ob nicht weitere Möglichkeiten geschaffen werden, in denen Abgeordnete für einen gewissen festgelegten Zeitraum die Möglichkeit erhalten sich frei zu Wort zu melden. Möglich ist dieses bereits jetzt, z.B. bei Erklärungen.
Verfehlt halte ich auch die Überlegungen die Ausschußsitzungen grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Dadurch fühlen sich viele Abgeordnete aufgerufen sich gegenüber der Presse oder der Bevölkerung zu profilieren. Außerdem wird dann mehr auf die Parteirichtlinie bzw. Fraktionsrichtlinie geachtet. Das Schließen von Kompromissen wird dadurch erheblich erschwert. Allerdings käme es sicherlich auf einen Versuch an, da die Bedenken nur auf Vermutungen beruhen.
Reformen sollten bei den Kontrollrechten der einzelnen Abgeordneten ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Diese Aufgabe des Parlaments, und somit jedes einzelnen Abgeordneten, kann nur wahrgenommen werden, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben sich zu informieren. Dazu zählt z.B. ein ausführliches und vereinfachtes Akteneinsichtsrecht.
Grundsätzlich ist festzustellen, daß sich die Arbeitsweise des Bundestages immer wieder den aktuellen Bedingungen anpassen muß. Es wird daher ständig über Reformen nachgedacht werden müssen. Eine Parlamentsreform besteht aus vielen kleinen Schritten über einen langen Zeitraum.
Einen Konflikt zwischen den Fraktionen und dem Recht der einzelnen Abgeordneten auf die Ausübung des freien Mandats wird es auch weiterhin geben.
Änderungen im Wahlgesetz versprechen meines Erachtens die größten Möglichkeit einer besseren Akzeptanz der Volksvertreter in der Bevölkerung. Es sollte ernsthaft über eine Änderung in der Form nachgedacht werden, die Listen der Parteien zu öffnen. Nicht die Partei sollte die Reihenfolge der Kandidaten endgültig festlegen können. Die Wähler sollten die Möglichkeit erhalten ihre (Zweit-) Stimme entweder der Liste zu geben, wie sie von der Partei vorgeschlagen wurde oder aber einem speziellen Kandidaten auf der Liste der Partei. Dadurch erhalten die Wähler mehr Partizipationsmöglichkeiten und die Kandidaten müßten sich gegenüber der Bevölkerung bewähren. Abgeordnete, die zur Wiederwahl stehen, müssen sich dann an ihren bisherigen Leistungen messen lassen.
Ein besseres Verständnis für die Tätigkeit des Abgeordneten und der Parlamentsarbeit im allgemeinen kann nur erreicht werden, wenn die Bevölkerung besser von der Arbeits- und Funktionsweise informiert wird. Dazu ist es erforderlich, daß nicht nur Politikwissenschaftler in Fachzeitschriften darüber berichten, sondern auch Journalisten in Presse, Funk und Fernsehen. Ein erster Ansatz ist die Einrichtung des Fernsehsenders "Phönix", der die Debatten im Plenum live überträgt und auch Hintergrundberichte liefert.
Bereits oben wurde dargestellt, daß die Arbeit nicht im Plenum stattfindet, sondern in den Ausschüssen. Im Plenum sind daher auch nicht sehr viele Abgeordnete anwesend, was zu Frustrationen bei den Bürgern führt. Es muß daher weiter Aufklärung betrieben werden über die Funktionsweise des Parlaments. Dieses muß durch die Massenmedien erfolgen, da es bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten gibt sich zu informieren, die jedoch nur sehr unzureichend in Anspruch genommen werden. Beispiele sind die Bundes- und Landeszentralen der politischen Bildung oder das Bundespresseamt.
Festzustellen ist also, daß es auch seitens der Bürger eine Holschuld gibt, die jedoch nicht ausreichend wahrgenommen wird. Daher müssen andere Wege gesucht werden, um die Bürger zu informieren. Dieses können sehr gut die Massenkommunikationsmittel leisten.
Weitere Möglichkeiten einer Vermittlung der Arbeitsweise des Parlaments bestehen in der Schule. Die Lehrpläne müssen insofern verändert werden, daß nicht nur die Lehre der Gewaltenteilung unterrichtet wird, sondern auch die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages. Viele Schüler verwechseln das Plenum mit dem Bundestag (Erwachsene übrigens auch, da sie es in der Schule nicht besser gelernt haben). Es bedarf gerade in dieser Phase des Lernens der Aufklärung über das Parlamentswesen. Das Parlament ist ein wichtiger Eckpfeiler unserer Demokratie. Es muß daher versucht werden dieses den jungen Bürgern näher zu bringen, so daß Begriffe wie "Politikverdrossenheit", "Politikerverdrossenheit" und "Parteienverdrossenheit" langsam aus dem Sprachgebrauch verschwinden und der Bundestag mehr Akzeptanz findet.

Literaturverzeichnis:


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[1] Zu den Enquete-Kommissionen: Ismayr in: APuZ 27/96, Seite 29 ff.
[2] Informationen zur politischen Bildung 228, Seite 7 ff.
[3] Der Arbeitstag eines Abgeordneten ist beschrieben in: Informationen zur politischen Bildung 228, Seite 10
[4] Hamm-Brücher, Seite 18
[5] Hamm-Brücher, Seite 132 f.
[6] Der Begriff "Fraktionszwang" ist mißverständlich. Besser wäre es mit Fraktionsdisziplin zu beschreiben.
[7] Hamm-Brücher, Seite 17
[8] Hereth, Seite 22, 23
[9] Hamm-Brücher, Seite 287
[10] Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
[11] Hamm-Brücher, Seite 45 bis 47; Bundestagsdrucksache 10/1983
[12] Eine systematische Auflistung der Reformen befindet sich in: Uwe Thaysen, Parlamentsreform, Seite 118 bis 145; siehe auch Wissenschaftliche Abteilung des Deutschen Bundestages, Materialien Nr. 10, April 1969
[13] Diese Änderungen sind auf die Aktivitäten der Interfraktionellen Initiative Parlamentsreform zurückzuführen.
[14] Schick/Zeh, Seite 61
[15] Schick/Zeh, Seite 61 f.
[16] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1983 bis 1991, Seite 1176
[17] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1983 bis 1991, Seite 1176; Schick/Zeh, Seite 61
[18] Sabine Lemke-Müller, APuZ 27/96, Seite 13
[19] Sabine Lemke-Müller, APuZ 27/96, Seite 14
[20] Sabine Lemke-Müller, APuZ 27/96, Seite 14
[21] Sabine Lemke-Müller, APuZ 27/96, Seite 14
[22] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1980 bis 1987, Seite 788; Schick/Zeh, Seite 61 f.
[23] Sabine Lemke-Müller, APuZ 27/96, Seite 18
[24] Sabine Lemke-Müller, APuZ 27/96, Seite 18
[25] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1983 bis 1991, Seite 1176
[26] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1980 bis 1987, Seite 790
[27] Schick/Zeh, Seite 60 f.
[28] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1980 bis 1987, Seite 787
[29] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1980 bis 1987, Seite 788
[30] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1980 bis 1987, Seite 788
[31] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1980 bis 1987, Seite 790
[32] Datenhandbuch zur Geschichte des DBT 1980 bis 1987, Seite 792
[33] Ismayr, Seite 39
[34] Ismayr, Seite 39
[35] Informationen zur politischen Bildung 228, Seite 4
[36] Collet, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 278
[37] Uwe Thaysen, Parlamentsreform, Seite 61
[38] Zu diesem Themenbereich, Uwe Thaysen, Parlamentsreform, Seite 32 ff.
[39] Uwe Thaysen, Parlamentsreform, Seite 71
[40] Uwe Thaysen, Parlamentsreform, Seite 84 ff.
[41] Uwe Thaysen, Parlamentsreform, Seite 86 ff.
[42] Uwe Thaysen, Parlamentsreform, Seite 92 ff.
[43] Die Argumente wurden der Broschüre "Parlamentsreform Nr. 11", Seite 1 bis 7 entnommen. Siehe auch in "Informationen zur politischen Bildung Nr. 227, Parlamentarische Demokratie 1", Seite 1.
[44] Zu umfangreichen Reformvorschlägen siehe: Wissenschaftliche Abteilung des Deutschen Bundestages, Nr. 10, Anlage 1 bis 3;
[45] Hamm-Brücher, Seite 59 f.
[46] Ertl, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 53 f.
[47] Müller, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 49 ff.
[48] Schulte, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 80; Ismayr, Seite 546 f.
[49] Ismayr, Seite 542
[50] Ismayr, Seite 543
[51] Schulte, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 69
[52] Ismayr, Seite 532; Althammer, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 59 ff.
[53] Althammer, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 62 f.
[54] Diese Angaben sind entnommen: Ismayr, Seite 118/119
[55] Ismayr, Seite 124
[56] Hamm-Brücher, Seite 20
[57] Ismayr, Seite 533; Althammer, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 66
[58] Ismayr, Seite 126;Schulte, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 73 f. für die SPD Fraktion
[59] Ismayr, Seite 126/127
[60] Schulte, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 74 ff.
[61] Ismayr, Seite 128/129
[62] Schulte, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 76 ff.
[63] Ertl, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 55
[64] Lohmann, Seite 38
[65] Schulte, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 71 f.
[66] Lohmann, Seite 44
[67] Wasser, Seite 249
[68] Oberreuter, Seite 30
[69] Hamm-Brücher, Seite 20; siehe auch Hamm-Brücher, Seite 220 und Seite 304
[70] Beschluß des Bundeshauptausschusses der FDP vom Oktober 1988, siehe Hamm-Brücher, Seite 328 ff.
[71] Moersch, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 34 ff.
[72] Hamm-Brücher, Seite 19
[73] von Merkatz, Seite 198; Schick/Zeh, Seite 89 ff.
[74] Schick/Zeh, Seite 90
[75] Wasser, Seite 273
[76] von Merkatz, Seite 199
[77] Wasser, Seite 270
[78] Wasser, Seite 273
[79] Müller, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 45 ff.
[80] Sänger, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 263
[81] Moersch, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 32
[82] Sänger, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 264
[83] Sänger, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 263; siehe auch Hamm-Brücher, Seite 227
[84] Hamm-Brücher, Seite 72
[85] Sänger, in: Der Bundestag von innen gesehen, Seite 263
[86] Patzelt, APuZ 11/94, Seite 14 mit Verweis auf Suzanne S. Schüttemeyer; Eine wissenschaftliche Untersuchung zu diesem Thema findet sich in: Patzelt, Ist der Souverän unaufgeklärt?, Seite 1 ff.
[87] Patzelt, APuZ 11/94, Seite 15
[88] Patzelt, APuZ 11/94, Seite 23
[89] Ismayr, Seite 24